Bergisches Land/ Der Dienstbetrieb bei dem Land-, Amts- und Arbeitsgericht in Wuppertal wird – ähnlich wie bereits im März dieses Jahres – zunächst bis zum
15.01.2021 aus Gründen des Infektionsschutzes erneut deutlich reduziert
werden.
Gleichwohl werden die Gerichte die ihnen zugewiesenen grundlegenden Aufgaben weiterhin erfüllen. Insbesondere werden mündliche Verhandlungen oder persönliche Anhörungen in eiligen oder sonst unaufschiebbaren Verfahren mit der gebotenen Vorsicht weiterhin durchgeführt. In anderen Verfahren kann es nach Einzelfallprüfung durch die zuständige Richterin bzw. den zuständigen Richter zur Aufhebung oder Verlegung von Gerichtsterminen kommen. In diesem Fall werden die Verfahrensbeteiligten rechtzeitig vorab informiert. Darüberhinausgehende Einschränkungen sind derzeit nicht beabsichtigt.
Weiterhin gilt allerdings, dass alle Anträge und Eingaben –soweit zulässig– ausschließlich schriftlich, per Fax oder E-Mail einzureichen sind. Für Anliegen, die zwingend der persönlichen Vorsprache bedürfen, ist –soweit möglich– vorab telefonisch oder per E-Mail ein Termin zu vereinbaren.
Die weiteren Amtsgerichte des Landgerichtsbezirks, nämlich die in Solingen, Remscheid, Mettmann und Velbert haben im Wesentlichen gleichgerichtete Maßnahmen ergriffen bzw. werden solche kurzfristig ergreifen.