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BlaulichtFünf tote Kinder in der Hasseldelle: Mordanklage gegen die Mutter erhoben

Fünf tote Kinder in der Hasseldelle: Mordanklage gegen die Mutter erhoben

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Solingen/ Am Donnerstag, 3. September 2020, wurden in einer Wohnung auf der Hasselstraße in Solingen fünf tote Kinder aufgefunden. Die drei Mädchen im Alter von eineinhalb, zwei und drei Jahren sowie zwei sechs und acht Jahre alte Jungen sollen nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Wuppertal von der eigenen Mutter getötet worden sein. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die zum Tatzeitpunkt 27-jährige Mutter der getöteten Kinder erhoben.

„Es ist davon auszugehen, dass die Kinder mit einem Medikament zunächst sediert wurden und ihnen dann ein weicher Gegenstand aufs Gesicht gedrückt wurde, wodurch sie erstickten“, so Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt in einem Mediengespräch.

Das von den Ermittlungsbehörden in Auftrag gegebenes toxikologisches Gutachten bestätigt die Aussage des Staatsanwaltes. Den Kindern wurde ein Medikament gegen Erbrechen verabreicht. Dieses Medikament löst u.a. auch starke Müdigkeit aus. Nach dieser Sedierung soll die Solingerin dann die Kinder in der Wohnung getötet haben.

Der Eingang der schriftlichen Gutachten bei der Staatsanwaltschaft werde in den nächsten Tagen erwartet. Der genaue Prozeßbeginn wird dann in Kürze bekanntgegeben.

Die Angeklagte hatte kurz nach dem Tod der Kinder versucht, sich im Düsseldorfer Hauptbahnhof selbst das Leben zu nehmen, in dem sie vor eine einfahrende S-Bahn gesprungen ist. Dieser Suizidversuch misslang, die 27-Jährige wurde bei ihrem Selbstmordversuch schwer verletzt und mehrere Wochen in einem speziellen Justiz-Krankenhaus im sauerländischen Fröndenberg versorgt. Nach der Genesung wurde sie mittlerweile in eine Justizvollzugsanstalt nach Köln verlegt.

Einzig der elfjährige Sohn der Solingerin überlebte die Tat. Er war nicht in der Wohnung und befand sich zum Tatzeitpunkt in der Schule. Die Familie soll im Vorfeld der Tat Kontakt zum Jugendamt der Stadt Solingen gehabt haben. Dort sollen allerdings keine Anzeichen für eine Gefährdung des Kindeswohls bekanntgewesen sein.

Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt bestätigte, dass die Anklageschrift auf Mord lautet, da die Staatsanwaltschaft Wuppertal hier das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt ansieht.

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