Was ist in der Klingenstadt erlaubt und was nicht?
Solingen/ Joggen, Walken, Rad fahren oder Leichtathletik – unter freiem Himmel ist es auch in Coronazeiten erlaubt, alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands Individualsport zu betreiben.
Seit einigen Tagen dürfen auch Freisportanlagen wieder für individuellen Sport genutzt werden. So sieht es die aktuelle nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung vor. Private Anlagen, etwa Tennisplätze, können bereits öffnen. Die jeweiligen Eigentümer müssen aber dafür Sorge tragen, dass die Regeln, die die Verordnung vorgibt, eingehalten werden. Städtische Sportanlagen bleiben zunächst noch geschlossen. Es gibt aber eine Öffnungsperspektive in Kooperation mit Vereinen. Das wird aktuell geklärt.
Weiterhin gilt:
- Kinderspielplätze sind geöffnet. Kinder ab dem Grundschulalter und Begleitpersonen müssen dort aber eine Maske tragen. Begleitpersonen müssen zudem den Mindestabstand einhalten.
- Bolzplätze bleiben geschlossen.
- Grillen auf den öffentlichen Grillplätzen am Engelsberger Hof und im Bärenloch ist zurzeit nicht erlaubt.