Zwei Personen können benannt werden
Solingen/ Die Corona-Impfverordnung des Bundes sieht vor, dass sich bis zu zwei Kontaktpersonen von Schwangeren jetzt impfen lassen können. Wer das sein soll, bestimmen die Schwangeren selbst, den Mutterpass oder eine ärztlichen Bescheinigung müssen sie vorlegen. Termine können über die behandelnde Frauenärztin / den Frauenarzt vereinbart werden oder über das Impfzentrum, Telefon 0212 / 290 – 2300.