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BlaulichtPolizei mahnt: Der zweite "1. Mai" unter Pandemiebedingungen

Polizei mahnt: Der zweite „1. Mai“ unter Pandemiebedingungen

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Polizei mahnt zur Einhaltung aller Auflagen und Coronaregeln bei Kundgebungen und Demonstrationen – Verstöße werden konsequent verfolgt und unterbunden

Bergisches Land/ Bereits zum zweiten Mal müssen Veranstaltungen und Versammlungen, die traditionell zum 1. Mai stattfinden, unter den Zeichen der Pandemie durchgeführt werden.

Nach wie vor besteht eine hohe Infektionsgefahr durch das Coronavirus. Um Versammlungen trotzdem zu ermöglichen, sind deren Leiter sowie die Teilnehmer*innen gehalten, sich umsichtig zu verhalten und den Regeln, die dem Schutz jedes Einzelnen dienen, nachzukommen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das Einhalten des Sicherheitsabstandes zu anderen Personen sowie die Handhygiene müssen selbstverständlich sein. Die Polizei geht zum 1. Mai von einer umfangreichen Versammlungslage aus und appelliert an alle Versammlungsteilnehmer*innen, sich an die Regeln zu halten.

Vornehmliche Aufgabe der Polizei ist es, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, zu denen auch das Recht auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes zählt. Die Polizei unterstützt und ermöglicht friedliche Kundgebungen und wird zugleich auf die Einhaltung aktueller Regelungen achten. Ebenso werden aber auch Verstöße, die die Sicherheit oder die Gesundheit anderer Menschen gefährden, von der Polizei konsequent verfolgt und unterbunden.

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