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BlaulichtInnenstadt: Polizei findet bei Razzia Rohrbombe und scharfe Schusswaffe

Innenstadt: Polizei findet bei Razzia Rohrbombe und scharfe Schusswaffe

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Laut Staatsanwaltschaft „Kein Hinweis auf einen extremistischen Hintergrund“

Solingen/ Bei der Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses in der Solinger Innenstadt fanden die Ermittler am 05.05.2021 in einem Mehrfamilienhaus neben einer geringen Menge Betäubungsmittel auch eine Rohrbombe, eine Schusswaffe und weitere gefährliche Gegenstände.

Gegen den 40 Jahre alten Beschuldigten bestand bereits zuvor der Verdacht, einen illegalen Handel mit Betäubungsmitteln zu betreiben sowie als Hehler gestohlener Gegenstände aufzutreten. Aus diesem Grund erwirkte die Staatsanwaltschaft Wuppertal bei dem zuständigen Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss, der nunmehr durch die Kriminalpolizei Solingen vollstreckt wurde.

In einem Abstellraum der Wohnung fanden die Kriminalbeamten neben mehreren in Deutschland teilweise nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern eine selbstgebaute Rohrbombe. Der etwa 12 Zentimeter lange metallische Gegenstand wurde durch einen hinzugerufenen Entschärfer sichergestellt und auf einem naheliegenden Freigelände kontrolliert gesprengt.

„Die Rohrbombe hätte nach Angaben eines Sprengstoff-Experten einen Gefahrenbereich von ca. 10 Metern gehabt“ so Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert im Gespräch mit unserer Redaktion. Nach den bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft liege „kein Hinweis auf einen extremistischen Hintergrund vor“, so Baumert weiter.

Foto: Polizei Wuppertal

Bei der Maßnahme stießen die Beamten außerdem auf eine Schrotflinte samt Munition, die der Verdächtige in seiner Wohnung deponiert hatte und für die er keinen Berechtigungsnachweis besaß. Ferner stellte die Polizei geringe Mengen Betäubungsmittel bei dem Verdächtigen sicher.

Der Beschuldigte wurde mangels vorliegender Haftgründe nach erfolgter erkennungsdienstlicher Behandlung und Vernehmung wieder auf freien Fuß gesetzt. Ihn erwartet nun ein weiteres Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz.

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