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SolingenKinderfreizeitbonus: Jobcenter, Stadt und Familienkasse zahlen aus

Kinderfreizeitbonus: Jobcenter, Stadt und Familienkasse zahlen aus

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Solingen/ Die pandemiebedingten Einschränkungen haben Kinder und Jugendliche besonders belastet. Ein Kinderfreizeitbonus soll nun bedürftige Familien und Familien mit kleinem Einkommen dabei unterstützen, die Folgen abzufedern, Angebote zur Freizeitgestaltung wahrzunehmen und Familienaktivitäten nachzuholen. Denkbar ist etwa der Eintritt zu Veranstaltungen, die Nutzung von Freizeitaktivitäten oder auch spezielle Kleidung, die dafür benötigt wird. Grundsätzlich steht der Betrag den Familien zur freien Verfügung. Beschlossen wurde die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro für jedes berechtigte Kind unter 18 Jahren im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“.

Der Kinderfreizeitbonus wird für jedes Kind gezahlt, das für den Monat August 2021 Anspruch im Rahmen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beim Jobcenter hat. Die Summe fließt in dieser Woche automatisch, ein Antrag ist nicht notwendig.

Anspruchsberechtigt sind auch Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Hier zahlt der Stadtdienst Soziales den Kinderfreizeitbonus aus.

Für bedürftige Kinder und Jugendliche, die im August 2021 Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen nach SGB XII erhalten, muss ein Antrag bei der Familienkasse gestellt werden. Weitere Informationen und der Antrag sind im Internet abrufbar oder telefonisch erhältlich:

  • Internet: www.familienkasse.de
  • Telefon: 0800 4 555543 (gebührenfrei)
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