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SolingenWegen Hochwasser: Staatsanwaltschaft bestätigt Strafanzeigen gegen den Wupperverband

Wegen Hochwasser: Staatsanwaltschaft bestätigt Strafanzeigen gegen den Wupperverband

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Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachtes der „Herbeiführung einer Überflutung gemäß § 313 StGB“ zunächst gegen Unbekannt

Bergisches Land/ Nachdem sich das Hochwasser aus Wupper, Eschbach und vielen anderen Flüssen und Gewässer im Bergischen Land wieder zurückgezogen hat, haben die folgenschweren Überschwemmungen nun ein weiteres juristisches Nachspiel.

Wie die Staatsanwaltschaft Wuppertal in einem Gespräch mit unserer Redaktion am heutigen Tage bestätigt, wurde bereits am 29. Juli durch den Rechtsanwalt eines Flutgeschädigten eine Strafanzeige wegen des Verdachtes der „Herbeiführung einer Überflutung“ gegen den Wupperverband erstattet. Die Flutwelle habe bei dem Geschädigten das Haus bzw. Kellerräume überflutet und erheblichen Sachschaden angerichtet. Zwischenzeitlich sei eine weitere Strafanzeige bei der der Staatsanwaltschaft in Wuppertal eingegangen, so Oberstaatsanwalt Wolf-Tillman Baumert weiter.

In der Strafanzeige wird nach Aussage von Oberstaatsanwalt Baumert geschildert, dass die Talsperren zu voll gewesen sein sollen und dass das Wasser nicht rechtzeitig abgelassen worden sein soll. Hierdurch sei es dann zu den Überflutungen gekommen.

Bei den Ermittlungen handelt es sich um einen „komplizierten Sachverhalt“, so Wolf-Tilman Baumert weiter. Zur Zeit wird ein Ermittlungsverfahren gegen „Unbekannt“ geführt.

Sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe habe sich der Wupperverband selbstständig bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal gemeldet und seine volle Kooperationsbereitschaft erklärt. Umfangreiches Aktenmaterial sei freiwillig durch den Wupperverband an die Staatsanwaltschaft für ihre Ermittlungen zur Verfügung gestellt worden.

„Bislang gibt es nach Auswertung der Unterlagen keinen Hinweis auf ein strafrechtlich zu sanktionierendes Fehlverhalten von Mitarbeitenden des Wupperverbandes“ so Oberstaatsanwalt Baumert weiter. Das Ermittlungsverfahren sei aber noch nicht abgeschlossen und es werde weiter geprüft, ob gegen Personen Verfahren eingeleitet werden müssen.

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