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Dies & DasAb Freitag: Neue Corona-Regeln in Solingen

Ab Freitag: Neue Corona-Regeln in Solingen

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Am 20. August tritt neue Coronaschutzverordnung für NRW in Kraft

Solingen/ Am Freitag, 20. August 2021, tritt die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Damit gelten auch neue Regeln für die Stadt Solingen. Die bisherigen vier Inzidenzstufen entfallen. Die neuen Regeln werden bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder höher verschärft.

Insgesamt ist die neue Verordnung einfacher gefasst als die bisherigen. Einige Regeln und Vorgaben wurden darin gestrichen. So ist eine Kontaktnachverfolgung in der Gastronomie nicht mehr vorgesehen. Auch die Pflicht zum Tragen einer Maske an Bushaltestellen wird explizit nicht mehr genannt.

Vorgeschrieben ist ein Mund-/Naseschutz laut Coronaschutzverordnung unter anderem in „Warteschlangen und Anstellbereichen“. Da es beim Einsteigen in den Bus zu großen Menschenansammlungen kommen kann, ist es weiterhin ratsam, den Mund-/Nasenschutz frühzeitig aufzusetzen.

Ein Besuch der Innengastronomie bleibt nur für genesene, getestete oder geimpfte Menschen erlaubt. Gastronominnen und Gastronomen müssen sich die entsprechenden 3G-Nachweise zeigen lassen. Die Ordnungsbehörde wird verstärkt kontrollieren, ob Gastwirte dieser Pflicht nachkommen. Bei Verstößen drohen Geldbußen in Höhe von 5.000 Euro.

Beigeordneter Jan Welzel weist auf die maßgebliche Rolle der Impfungen in der geänderten Struktur der Coronaschutzverordnung hin: Die bisherige Differenzierung in einzelne zulässige Aktivitäten (Kultur, Sport, Freizeit, etc.) entfällt; so wird es im Schwerpunkt auf die Vorlage von Impf- bzw. Genesen-Nachweisen oder aktuellen Tests ankommen. Damit besteht insbesondere für geimpfte Personen die Möglichkeit, in ein weitgehend normales gesellschaftliches Leben zurückzukehren, da eine Impfung das Infektionsrisiko deutlich minimiert.

Verschärfungen ergeben sich ab einer Inzidenz von 35, worunter auch die Stadt Solingen fällt; hier sind weitergehende Impf- bzw. Testnachweise etwa für Veranstaltungen in Innenräumen, körpernahe Dienstleistung (Friseure), Hotellerie und Gastronomie im Innenbereich erforderlich. Mit dieser Regelung wird der weiterhin bestehenden Infektionslage Rechnung getragen. Die Menschen in unserer Stadt haben aber die Möglichkeit, ihren persönlichen Freiraum durch eine Impfung und damit den entsprechenden Impfnachweis zu erweitern.

Weiterhin sind bei der Bewertung der konkreten Corona-Lage mehrere Parameter, so unter anderem die Quote der Covid-19-Patienten in den Krankenhäusern, die Intensivquote, aber auch die Impfquote zu beachten. In der Gesamtschau dieser Parameter droht im Moment keine Gefährdung des Solinger Gesundheitssystems. Damit wird es auch keine abweichenden Regelungen der Stadt Solingen in eigenen ergänzenden Allgemeinverfügungen geben.

Die neuen Möglichkeiten dürfen aber nicht zu Leichtsinn verführen; es bleibt bei den allgemeinen Hygieneregeln, der Maskenpflichten insbesondere in geschlossenen Räumen und im Nahverkehr und insbesondere den Abständen, die jede und jeder freiwillig beachten kann und im Sinne eines gesitteten Miteinanders auch beachten sollte.

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