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Solingen3G-Regel gilt auch in der Trauerhalle

3G-Regel gilt auch in der Trauerhalle

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Nachweise müssen vorgezeigt werden

Solingen/ Auch in den Trauerhallen und Trauerräumen in Solingen gilt nach der aktuellen Coronaschutzverordnung die „3G-Regel“ (geimpft, genesen, getestet. Darauf weist die städtische Friedhofsverwaltung hin.

Vor diesem Hintergrund muss an den Eingängen zu den Innenräumen kontrolliert werden. Um einen reibungslosen Ablauf von Trauerfeiern zu gewährleisten, werden alle Teilnehmenden gebeten, die Nachweise oder Dokumente bereitzuhalten. Ein Schnelltest darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein und muss nachgewiesen bei einer offiziellen Teststation oder einem Arzt durchgeführt worden sein.

Zudem hat die Friedhofsverwaltung die maximale Teilnehmerzahl in den großen Trauerhallen auf dem Parkfriedhof und dem Waldfriedhof auf 50 Personen erhöht.

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