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Stadt Solingen lockert ab sofort Quarantäne-Regeln

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Anpassung erfolgt auf Grundlage der RKI-Richtlinien und gilt für Schüler:Innen und Kita-Kinder ab sofort rückwirkend

Solingen/ Die Stadt Solingen lockert ab sofort ihre Quarantäne-Bestimmungen für Kontaktpersonen von Corona-Infizierten. Das teilt das Gesundheitsamt in Abstimmung mit den zuständigen Dezernenten Jan Welzel mit. Grundlage dafür sind die aktualisierten Quarantäne-Regelungen des Robert-Koch-Instituts (RKI), die seit Donnerstagabend vorliegen. Danach dauert eine Quarantäne nur noch 10 Tage statt bisher 14 Tage. Zudem kann jeder die Quarantäne verlassen, sofern am 5. Tag ein negativer Corona-Test (PCR-Befund) oder am 7. Tag ein negativer Schnelltest eines anerkannten Testzentrums vorliegt. Das ermöglicht eine deutliche Verkürzung der Quarantäne-Zeit.

Diese Regelung gilt für alle Personen, die ab dem 10. September 2021 in Quarantäne gehen.

Für Schülerinnen und Schüler greife diese Regel sogar schon ab sofort rückwirkend, erklärt Dr. Annette Heibges, Leiterin des Solinger Gesundheitsamtes. Dafür gebe es bereits entsprechende Ankündigungen des Schulministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen. Daher haben sich Annette Heibges und Jan Welzel darauf verständigt, in Solingen auch ab sofort nach diesen zu verfahren.

Damit können alle Schülerinnen und Schüler, die jetzt den 5. Tag Quarantäne hinter sich haben und über einen negativen PCR-Test verfügen, die Quarantäne beenden und ab Montag wieder am Unterricht teilnehmen. Ab dem 7. Tag genügt ein negativer Schnelltest eines anerkannten Testzentrums. Ohne Test endet die Quarantäne ab sofort nach dem 10. Tag. Es braucht nicht auf Bestätigung des Quarantäneendes durch das Gesundheitsamt gewartet zu werden. Die Schulen und die Kindertagesstätten sind über den geänderten Ablauf informiert und werden ihn ab Montag umsetzen.

Alle Eltern können also so verfahren und ihre Kinder am Montag zur Schule schicken, wenn die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind. Für die Eltern von Kindern in Kindertagesstätten gilt dasselbe. Denn die Kindertagesstätten verfahren ebenso wie die Schulen.

Sowohl in den Schulen als auch in den Kindertagesstätten ist ein engmaschiges Testverfahren etabliert, das dieses Vorgehen laut Heibges und Welzel erlauben und rechtfertigen.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am Freitag ebenfalls ein solches Vorgehen angekündigt. Ein entsprechender Erlass mit detaillierten Regelungen für die Kommunen lag bis zum Mittag aber noch nicht vor.

www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html

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