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Dies & DasBTW 2021: Sicher wählen in Corona-Zeiten

BTW 2021: Sicher wählen in Corona-Zeiten

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Maßnahmen in den Wahllokalen – Stadt bittet um rechtzeitige Beantragung der Briefwahlunterlagen

Solingen/ Am Sonntag, 26. September, ist Bundestagswahl. Zum Schutz vor dem Coronavirus gelten in den Wahllokalen Schutzmaßnahmen. Im Wahllokal und an den Zuwegen zu den Wahlgebäuden gilt eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2). Ausgenommen sind Menschen, die davon befreit sind und dies durch ein ärztliches Attest nachweisen können. Von der Maskenpflicht befreit sind auch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die im Wahlraum hinter sogenannten Spuckschutzwänden sitzen.

Zudem wird im Wahllokal Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Die Stadt bittet auch darum, die gewohnten Abstandsregeln einzuhalten. Obwohl im Wahllokal ausreichend Stifte zur Verfügung stehen und diese nach Gebrauch desinfiziert werden, können Wahlberechtigte gerne eigene Stifte für die Stimmabgabe mitbringen.

Alternativ ist derzeit die Briefwahl noch möglich. Die Stadt weist darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig so versendet werden sollen, dass sie spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr beim Wahlamt eingehen. Das bedeutet, dass Briefwahlunterlagen spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, 23. September) bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden sollten. Die Antragstellung sollte also so zeitig erfolgen, dass die postalische Übersendung unter Berücksichtigung der drei Werktage durch das Wahlamt ebenfalls noch möglich ist.

Wahlbriefe können am Wahltag bis 18.00 Uhr beim Wahlamt auf der Gasstraße abgegeben oder eingeworfen werden. Das ist ebenfalls möglich zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr bei den Briefwahlvorständen im Theater.

Grundsätzlich können Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 24. September, 18 Uhr, beantragt werden. In Anbetracht des einzurechnenden Postweges bietet es sich für den Donnerstag und Freitag, 23. und 24. September an, die Unterlagen im Bürgerbüro Mitte persönlich abzuholen oder die Direktwahl vor Ort zu tätigen.

Außerdem bittet die Stadt Solingen die Bürgerinnen und Bürger, die unter Berücksichtigung der Postwege (Antragstellung bis zum 18. September) ihre Briefwahlunterlagen bis zum 22. September noch nicht erhalten haben, sich kurzfristig mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen.

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