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Dies & DasObst schneiden, Nagelpflege, Unterschreiben – die Tücken des Alltags mit Seheinschränkung

Obst schneiden, Nagelpflege, Unterschreiben – die Tücken des Alltags mit Seheinschränkung

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Blinde- und sehbehinderte Menschen tun viel dafür, den Alltag selbstständig und autonom zu bewältigen. Doch bei den speziellen Schulungen, die es dafür gibt, bleiben viele von ihnen mit den Kosten allein. Zum Tag des deutschen Butterbrotes (24.9.2021) fordert der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V. Verbesserungen und verlässliche Kostenübernahme

Dortmund/ Blindheit und Sehbehinderung sind typische Alterserkrankungen. Sie kommen in der Regel spät im Leben und das Erste, was man merkt: Die kleinen Dinge des Alltags fordern plötzlich große Aufmerksamkeit. Man muss neu lernen, wie es geht: eine Tasse Kaffee einzugießen; die richtige Kleidung im Schrank zu finden; die Tiefkühlware zu beschriften, so dass man findet, was man sucht. Und in diese Reihe gehört auch das Butterbrot, das man sich selbst schmieren können will.

Warum gibt es Schulungen in „Lebenspraktischen Fähigkeiten“ (LPF) nicht auf Rezept?

Die passende Schulung dazu wird mit drei Buchstaben abgekürzt: LPF – Lebenspraktische Fähigkeiten. Wer das Training durchläuft, lernt zum Beispiel, wieder mit Messer und Gabel zu essen, Ordnung in den Kleiderschrank zu bringen, eine Unterschrift zu leisten, die Wohnung sauber zu halten. Für viele ist es der Schlüssel zu mehr Selbstbestimmung und Lebensqualität. Je früher die Schulung einsetzt, desto besser können außerdem Assistenz- und Pflegebedarf, Unfälle im Haushalt oder belastende Abhängigkeiten von Angehörigen reduziert werden. Doch um die Übernahme der Kosten müssen Interessierte regelmäßig streiten.

Einen einfachen Rechtsanspruch auf die LPF-Schulung gegenüber den Krankenkassen gibt es nicht. Sie ist lediglich eine Kann-Leistung. Und wenn sie gewährt wurde, erfährt man nicht selten im nächsten Schritt, dass die regulären Stundensätze für die Rehafachkraft nur zum Teil übernommen werden.

Gegen die Praxis der Antragsablehnung und die Folgen für die Betroffenen, die sich für ihre Autonomie im Alltag stark machen, protestiert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und fordert Abhilfe und Reformen. LPF-Schulungen sind keine Wohltaten. Sichere Kostenübernahme für alle ist vielmehr im besten Interesse der Versichertengemeinschaft: Maßnahmen, die die Selbstständigkeit stärken und stützen, entlasten die Kostenträger.

Eine Empfehlung: Kuchenbacken mit dem Joghurtbecher. Im Live-Cooking mit Andreas Bruder vom BSV Westfalen kann man einen leckeren Schokokuchen backen – und erfahren, wie blinde und sehbehinderte Menschen die Zutaten abmessen: https://www.bsvw.org/rezepte/

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V. unterstützt Betroffene und berät in ganz Westfalen, wenn es Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme gibt:

Die Peer-Beraterinnen und –Berater von Blickpunkt Auge finden Sie an 45 Standorten in Westfalen: https://blickpunkt-auge.de/ .

Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung Schwerpunkt Sehen können Sie in Dortmund unter 02 31 / 55 75 90-30 oder über http://beratung-sehen.de/ erreichen.

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