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Solingen2G-Plus gilt auch in Solinger Schwimmbädern

2G-Plus gilt auch in Solinger Schwimmbädern

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Coronaschutzverordnung ab heute mit verschärften Regeln

Solingen/ Mit der zunehmenden Verbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus droht eine erneuter starker Anstieg der Infektionszahlen. Deshalb gilt ab Dienstag, 28. Dezember, in Nordrhein-Westfalen eine geänderte Coronaschutzverordnung mit verschärften Regeln. Sie betrifft auch die Schwimmbäder.

Im Familienbad Vogelsang und im Sportbad Klingenhalle gilt dann die 2G-Plus-Regelung. Das bedeutet, Zutritt haben Personen, die geimpft oder genesen sind und zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen. Dabei gilt das Ergebnis eines Schnelltests aus einem Bürgertestzentrum für maximal 24 Stunden, das Ergebnis eines PCR-Tests 48 Stunden.

Während der Schulferien gilt zudem eine besondere Regelung für Schülerinnen und Schüler: Da sie nicht in ihren Schulen getestet werden, müssen sie seit Montag, 27. Dezember, bis zum Schulstart das negative Testergebnis aus einem Bürgertestzentrum vorlegen. Für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren gilt 2G-Plus. Ohne Test können Kinder bis zum Schuleintritt die Schwimmbäder besuchen.

Beide Schwimmbäder bleiben Silvester und Neujahr geschlossen. An allen anderen Tagen während der Ferien öffnet das Familienbad Vogelsang wie gewohnt. Das Sportbad Klingenhalle bietet bis zum 30. Dezember sowie vom 3. bis zum 7. Januar Gelegenheit zum Frühschwimmen (6.30 Uhr bis 8.00 Uhr) und hat außerdem am 2., 8. und 9. Januar von 6:30 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet.

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