- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeige -
GesundheitCorona: Ab Donnerstag gelten neue Regelungen in NRW

Corona: Ab Donnerstag gelten neue Regelungen in NRW

- Anzeige - spot_img

Solingen/ Die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen tritt am Donnerstag, 13. Januar 2022 in Kraft. Sie gilt dann bis voraussichtlich 7. Februar 2022. Ausschlaggebend für die Beurteilung der weiteren Infektionslage sind u.a. die 7-Tages-Inzidenzen und die Hospitalisierungsraten.

Hier die wichtigsten neuen Regelungen im Überblick:

2G+ in der Gastronomie und beim Indoor-Sport

Für Restaurantbesuche müssen immunisierte Personen (doppelt geimpft bzw. genesen) immer einen aktuellen, negativen Corona-Schnelltest einer anerkannten Corona-Teststelle vorweisen. Der Test darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein.

Weiterhin gilt für Sport in Innenräumen die „2G+“ Regelung. Es gilt ausschließlich geimpft und genesen mit zusätzlichem Corona-Schnelltest oder Bossterimpfung.

Die zusätzliche Testpflicht entfällt für immunisierte Personen in Bereichen, in denen 2G+ gilt (z.B. Gastro oder Indoor-Sport), wenn sie zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung entweder über eine Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.

Beaufsichtigte Selbsttests vor Ort sind möglich

Bei Zutrittsbeschränkungen mit 3G oder 2G+ können Anbieter und Inhaber einen beaufsichtigten Selbsttest anbieten. Diese Selbsttests können z.B. durch Empfangsmitarbeiter von Restaurants und Sportstudios etc. durchgeführt werden .

Die neuen Quarantäne-Zeiten werden kurzfristig bundeseinheitlich geregelt und stehen aktuell noch nicht fest. Das Land Nordrhein-Westfalen wird die Corona-Schutzverordnung daher zeitnah erneut anpassen.

- Anzeige - spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img

Weitere Nachrichten

- Anzeige -