Solingen/ Die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen tritt am Donnerstag, 13. Januar 2022 in Kraft. Sie gilt dann bis voraussichtlich 7. Februar 2022. Ausschlaggebend für die Beurteilung der weiteren Infektionslage sind u.a. die 7-Tages-Inzidenzen und die Hospitalisierungsraten.
Hier die wichtigsten neuen Regelungen im Überblick:
2G+ in der Gastronomie und beim Indoor-Sport
Für Restaurantbesuche müssen immunisierte Personen (doppelt geimpft bzw. genesen) immer einen aktuellen, negativen Corona-Schnelltest einer anerkannten Corona-Teststelle vorweisen. Der Test darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein.
Weiterhin gilt für Sport in Innenräumen die „2G+“ Regelung. Es gilt ausschließlich geimpft und genesen mit zusätzlichem Corona-Schnelltest oder Bossterimpfung.
Die zusätzliche Testpflicht entfällt für immunisierte Personen in Bereichen, in denen 2G+ gilt (z.B. Gastro oder Indoor-Sport), wenn sie zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung entweder über eine Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.
Beaufsichtigte Selbsttests vor Ort sind möglich
Bei Zutrittsbeschränkungen mit 3G oder 2G+ können Anbieter und Inhaber einen beaufsichtigten Selbsttest anbieten. Diese Selbsttests können z.B. durch Empfangsmitarbeiter von Restaurants und Sportstudios etc. durchgeführt werden .
Die neuen Quarantäne-Zeiten werden kurzfristig bundeseinheitlich geregelt und stehen aktuell noch nicht fest. Das Land Nordrhein-Westfalen wird die Corona-Schutzverordnung daher zeitnah erneut anpassen.