Stadt Solingen hat entschieden, obwohl noch keine Rechtsgrundlage vorliegt – Schnelleres Freitesten damit möglich
Solingen/ Die Stadt Solingen setzt die neuen Quarantäne-Regeln ab sofort auch rückwirkend um. Das hat die Rathaus-Spitze heute entschieden. Damit orientiert sich die Verwaltung an den Quarantäne-Zeiten, die vergangene Woche in der Bund-Länder-Konferenz verabredet worden sind. Diese Kriterien waren zwar bereits Ende vergangener Woche angekündigt worden, aber eine rechtliche Regelung dazu liegt bis heute nicht vor. In der Vorwegnahme dieser Bestimmungen wendet Solingen diese Bestimmungen aber bereits an. Zunächst geschah dies nur mit Wirkung ab Stichtag 10. Januar, seit Donnerstag erfolgt es nun auch rückwirkend.
„Wir befinden uns in einer Phase, in der die rechtliche Grundlage durch entsprechende Beschlüsse auf Bundesebene fehlt und die Kommunen mit dem Problem allein gelassen werden“, erklärt Gesundheits- und Rechtsdezernent Jan Welzel. „Im Sinne der vielen betroffenen Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt ziehen wir die Wirkung dieser Vorgaben nun bereits vor. Insbesondere viele Familien mit Kindern in Kindertagesstätten und in Schulen stehen durch die alten und längeren Quarantäne-Bestimmungen unter großem Druck und haben darauf vertraut, dass die vergangene Woche neu angekündigten Regeln umgehend wirken. Dem tragen wir als Stadt Solingen Rechnung. Den Bund fordern wir auf, bei diesen Entscheidungen schneller zu handeln, indem erst Ankündigungen erfolgen, wenn rechtssichere und damit verlässliche Grundlagen geschaffen sind. Das erspart den Menschen viel Unsicherheit und Verärgerung. Und die Kommunen sind dann direkt handlungsfähig.“
Hier ein Überblick über die aktuellen Quarantäne-Regeln, die in einer Allgemeinverfügung wie folgt gefasst sind:
- Die Quarantäne für Kontaktpersonen endet grundsätzlich nach 10 Tagen.
- Kontaktpersonen können ihre Quarantäne am siebten Tag mit einem negativen PCR-Test beenden.
- Kinder mit Kontakt in Gemeinschaftseinrichtungen können die Quarantäne bereits an Tag fünf mit einem negativen Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) beenden.
- Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, sind von der Quarantäne ausgenommen; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen, also:
– Doppelt Geimpfte, deren Zweitimpfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt
– Genesene, deren Ende der Erkrankungen nicht länger als 3 Monate zurückliegt
– Genesene, die bereits zwei Impfungen erhalten haben
– Genesene, die nach Genesung erst eine Impfung erhalten haben, die nicht mehr als 3 Monate zurückliegt
- Für Personen, die an Covid-19 erkrankt sind, endet die Quarantäne nunmehr nach 10 Tagen. Eine Verkürzung der Quarantäne ist in diesen Fällen frühestens am siebten Tag anhand eines negativen Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) möglich.
Diese Verfügung gilt bis zur Inkraftsetzung einschlägiger landes- oder bundesrechtlicher Regelungen, längstens aber bis zum 31. Januar 2022.
Zur praktischen Abwicklung sind dem Gesundheitsamt die beiden folgenden Hinweise wichtig:
- Die Handhabung der Quarantäne-Verkürzung erfolgt eigenverantwortlich durch die Bürgerinnen und Bürger. Das heißt, dass sie bei einer Freitestung weder ihr negatives Testresultat ans Gesundheitsamt schicken müssen noch darauf zu warten haben, dass sich das Gesundheitsamt bei ihnen meldet! Mit einem negativem Testergebnis sind Bürgerinnen und Bürger ab dem Tag, an dem sie sich berechtigt freitesten können, mit dem Erhalt des Ergebnisses von der Quarantäne befreit.
- Bürgerinnen und Bürger, die in Quarantäne gehen müssen und eine Bescheinigung (z. B. für ihren Arbeitgeber) benötigen, melden sich bitte unter:
stadtdienst.gesundheit@solingen.de (mit dem Betreff „Bescheinigung Arbeitgeber“)
„In dieser Phase der Pandemie müssen wir jetzt einiges in die Eigenverantwortung der Menschen legen, weil es aufgrund der hohen Infektionszahlen nicht anders zu managen ist“, erklärt Jan Welzel. „Ich bin sicher, dass die Solingerinnen und Solinger damit ganz überwiegend vernünftig und verantwortungsbewusst umgehen werden.“