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BlaulichtPolizeieinsatz und drei Strafanzeigen bei Versammlungen in der Innenstadt

Polizeieinsatz und drei Strafanzeigen bei Versammlungen in der Innenstadt

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Zwei Strafanzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und eine Strafanzeige wegen Landfriedensbruch

Solingen/ Für Montagabend, 17. Januar, waren in der Solinger Innenstadt drei Versammlungen angemeldet, die sich thematisch mit den Maßnahmen im Rahmen der Pandemiebekämpfung befassen sollten. Dazu wurden laut der Anmelder insgesamt etwa 1.100 Teilnehmer erwartet.

Eine Versammlung mit dem Titel „Die Impfpflicht rettet Leben“ an der Kölner Straße / Bergstraße mit sieben Teilnehmern verlief wie geplant und störungsfrei.

Die Versammlungen „Ein Licht der Hoffnung – Montagsspaziergang zur aktuellen Lage“ und „Bürgerliche Maßnahme zur Förderung der Gesundheit“, die zeitversetzt auf dem Walter-Scheel-Platz starten und anschließend über innerstädtische Straßen ziehen sollten, wurden nach einem Kooperationsgespräch mit den Versammlungsleitern zusammengelegt. In der Summe fanden sich circa 200 Teilnehmer zusammen.

Nachdem die Versammlungsleiterin – wie vorgesehen – damit begonnen hatte, die kommunalen Auflagen zu verlesen, erklärte sie sich mit diesen nicht einverstanden, legte die Versammlungsleitung nieder und erklärte die Versammlung für beendet. In der Folge verließ sie den Versammlungsort.

Die weiteren Anwesenden versuchten zunächst, die Versammlung unkoordiniert fortzusetzen. Nachdem dies polizeilich verhindert wurde, entfernten sie sich in kleineren Gruppen und sammelten sich etwa 20 Minuten später erneut an der Kullerstraße.

Von dort wurden die circa 150 Personen von den Einsatzkräften zurück auf den Walter-Scheel-Platz geleitet, wo sich die Gruppe nach und nach auflöste. Eine Gruppe von rund 30 Personen wollte sich anschließend vor einem Einkaufszentrum am Graf-Wilhelm-Platz erneut sammeln. Dort erhielten sie einen Platzverweis.

Die Polizei musste zwei Strafanzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und eine Strafanzeige wegen Landfriedensbruch vorlegen.

(Quelle: Pressestelle Polizei Wuppertal)

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