Gegen rund 100 weitere Personen wird wegen des Verdachts des sich Verschaffens von kinderpornografischen Material ermittelt
Bergisches Land/ Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. gegen einen 22 Jahre alten Mann aus Wuppertal und einen 44 Jahre alten Mann aus Wetter abgeschlossen und gegen beide die öffentliche Klage vor der Jugendkammer des Landgerichts Wuppertal erhoben.
Gegen die Angeschuldigten besteht unter anderen der Verdacht, vom Jahr 2016 an bis zum April 2021 Kinder sexuell missbraucht und dies in Form von Foto- und Videodateien dokumentiert zu haben. Diese Dateien sollen zumindest teilweise auch anderen Personen zur Verfügung gestellt worden sein. Die missbrauchten Kinder sollen zu Beginn der Tatenzwischen 5 Monate und 12 Jahren alt gewesen sein.
Im Zuge deraußerordentlich aufwändigen Ermittlungen, die auf Seiten der Polizei Wuppertal von den Beamtinnen und Beamten der „EK Little“ durchgeführt worden sind, konnte der 22 Jahre alte Tatverdächtige bereits am 12. April und der 44 Jahre alte Tatverdächtige am 4. Juni des letzten Jahres durch Polizeikräfte festgenommen werden. Der zuständige Haftrichter hat Untersuchungshaft gegen beide Beschuldigte angeordnet.
Während sich der 44 Jahre alte Angeschuldigte noch immer in Untersuchungshaft befindet, wurde der 22 Jahre alte Tatverdächtige inzwischen in einer psychiatrischen Facheinrichtung untergebracht, da er möglicherweise lediglich vermindert schuldfähig sein könnte. Beiden Angeschuldigten drohen für den Fall einer Verurteilung langjährige Freiheitsstrafen.
Da aus der Auswertung der bei den Angeschuldigten sichergestellten Datenträger Anhaltspunkte für eine Verbreitung des kinderpornografischen Materials an weitere Personen hervorgehen werden sukzessive gesonderte Verfahren eingeleitet und an die insoweit örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiter gegeben. Insoweit ist davon auszugehen, dass gegen rund 100 Personen noch Verfahren wegen des Verdachts des sich Verschaffens von kinderpornografischen Material zu führen sein werden. Die Jugendkammer am Landgericht Wuppertal wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden haben.