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Dies & DasAbsolutes Halteverbot an der Gartenstraße

Absolutes Halteverbot an der Gartenstraße

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Mögliche Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Pkw

Solingen/ Seit Montag besteht auf der Gartenstraße ein absolutes Halteverbot. Es gilt von der Einmündung Untenflachsberg bis einschließlich Hausnummer 42 und ab Hausnummer 45 bis einschließlich Hausnummer 51. Das hat die Straßenverkehrsbehörde kurzfristig angeordnet.

Grund dafür sind parkende Autos, die die Straße einengen und so Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr im Notfall behindern könnten. Durch diese Sofortmaßnahme erhalten die Einsatzfahrzeuge den notwendigen Raum für mögliche Einsätze. Bei der Festlegung der Halteverbote wurde darauf geachtet, dass möglichst wenige Parkplätze wegfallen.

Zur Überprüfung der Parksituation wurde die Gartenstraße zwischen Untenflachsberg und Nümmener Straße am letzten Donnerstagabend mit einem Einsatzfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Solingen-Gräfrath befahren. An der Befahrung nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksvertretung Gräfrath, der Straßenverkehrsbehörde, der Technischen Betriebe Solingen und der Abteilung vorbeugender Brandschutz der Feuerwehr Solingen teil.

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