Wahlberechtigte ohne Benachrichtigung werden um Mitteilung gebeten
Solingen/ Derzeit stellt die Stadt Solingen die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 zu. Bürgerinnen und Bürger sollten diese spätestens bis zum 24. April erhalten haben. Personen, die diese nicht bekommen haben, bittet das Wahlamt um eine kurze Mitteilung.
Wahlberechtigte können ihre Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen bis zum 13. Mai 2022, 18.00 Uhr, mündlich (jedoch nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragen. Wenn Wählerinnen und Wähler aufgrund einer plötzlichen, nachweisbaren Erkrankung den Wahlraum nicht aufsuchen können, kann der Antrag auch noch bis 15.00 Uhr am Wahltag gestellt werden.
Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr beim Wahlamt auf der Gasstraße 22 eingegangen sein. Die Briefwahlunterlagen können dort auch persönlich abgegeben werden.
Die Zustellung der Briefwahlunterlagen an Wählerinnen und Wähler kann bis zu drei Tage in Anspruch nehmen. Daher bittet das Wahlamt um eine rechtzeitige Beantragung der Briefwahlunterlagen, damit ihre Rückgabe bis zum Wahltag noch möglich ist.
Die Möglichkeiten der Briefwahlbeantragung sind:
• per Mail an briefwahl@solingen.de (dabei bitte Namen, Vornamen und Adresse, Geburtsdatum und gegebenenfalls die Zieladresse angeben)
• online unter solingen.de/oliwa (Antragstellung möglich bis 10. Mai 2022, 18.00 Uhr)
• schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
• oder formlos mit Namen, Vornamen und Adresse, Geburtsdatum und gegebenenfalls Zieladresse
Auch ist die Direktwahl (Briefwahl vor Ort) im Bürgerbüro Mitte (Mummstraße 1-3) während der normalen Öffnungszeiten möglich: Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und samstags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Am Freitag vor der Wahl (13. Mai) ist das Bürgerbüro hierfür zudem zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.