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Dies & DasArbeitsagentur: 3G-Zutrittsregelung entfällt – aber weiterhin Maskenpflicht

Arbeitsagentur: 3G-Zutrittsregelung entfällt – aber weiterhin Maskenpflicht

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Solingen/ Seit dem 26. April entfällt die 3-G-Zutrittsregelung für Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal. Alternativ sind die Agenturen für Arbeit aber auch telefonisch, schriftlich, über digitale Angebote und per Videokommunikation erreichbar. Viele Anliegen können auf diesen Wegen erledigt und geklärt werden.

Wegen der noch immer hohen Infektionszahlen will die Arbeitsagentur ihre Kundinnen und Kunden und ihre Mitarbeitenden bestmöglich schützen. Deswegen müssen beim Besuch in den Räumlichkeiten der Arbeitsagenturen weiterhin Masken getragen werden. Ausnahmen gelten selbstverständlich für Personen, die nachweisen können, dass sie keine Maske tragen dürfen oder können. Im Bedarfsfall erhalten die Besucherinnen und Besucher beim Betreten der Agentur für Arbeit eine Maske.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bittet um Verständnis für diese Maßnahme. Die BA stellt sicher, dass Leistungen wie das Arbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld pünktlich ausgezahlt werden. Für diese wichtige Aufgabe müssen die Dienststellen für die Kundinnen und Kunden leistungsfähig bleiben.

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