- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeige -
WirtschaftBergische IHK warnt vor dubioser Abmahnwelle

Bergische IHK warnt vor dubioser Abmahnwelle

- Anzeige - spot_img

Anwälte und Privatpersonen erheben Forderungen wegen angeblicher Datenschutzverletzungen

Bergisches Land/ Die Bergische Industrie- und Handelskammer warnt vor einer Welle von Abmahnschreiben, die aktuell Firmen und Unternehmer erreichen. Grund für die Abmahnungen ist die Nutzung von Google-Fonts (Schrifttypen) auf der jeweiligen Website. Über die sollen Daten der Websitebesucher an die Firma Google in die USA weitergegeben werden. Auslöser ist ein Urteil des Landgerichts München, das in einem solchen Fall einen Schadenersatz in Höhe von 100 Euro zugesprochen hat. In der Folge haben Privatpersonen und Anwälte begonnen, Geldforderungen zu verschicken.

Die Bergische IHK rät davon ab, die geforderte Summe – in den bekannten Fällen immerhin 170 Euro – pauschal zu bezahlen. Generell sollten die eigenen Webseiten auf die Nutzung der Google Fonts überprüft und gegebenenfalls bereinigt werden. Eine Reaktion auf die Abmahnung ist im Einzelfall zu prüfen. Für eine erste Einordnung steht die Rechtsabteilung der Bergischen IHK in jedem Fall zu Verfügung. Ansprechpartner dort ist Teamleiter Recht,
Dr. Andreas Leweringhaus unter der Telefonnummer 0202 / 2490 – 250 oder per E-Mail unter a.leweringhaus@bergische.ihk.de.

- Anzeige - spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img

Weitere Nachrichten

- Anzeige -