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PolitikCDU irritiert über SPD-Kritik: Faktencheck untermauert Aussagen der Christdemokraten im Stadtrat

CDU irritiert über SPD-Kritik: Faktencheck untermauert Aussagen der Christdemokraten im Stadtrat

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Solingen/ Eine Medienmitteilung der Fraktion der CDU im Rat der Stadt Solingen vom 30. Januar hat öffentliche Reaktionen hervorgerufen. Sowohl der Oberbürgermeister der Stadt bzw. dessen Sprecher sowie die Fraktion der Grünen haben ihrerseits Informationen veröffentlicht, die nicht akkurat und in Teilen schlichtweg unwahr sind. Daher möchte die CDU-Fraktion hiermit die Fakten klarstellen:

Behauptung 1: Die Solinger Politik war über die Pläne fürs Zentrum für verfolgte Künste informiert.

Fakt: Am 24. November 2022 fand eine Sitzung des Aufsichtsrates sowie nachgelagert eine Sitzung der Gesellschafterversammlung des Zentrums für verfolgte Künste statt. An beiden Sitzungen nahmen dieselben Personen teil, wenn auch in entsprechend unterschiedlichen Funktionen. Als einziges CDU-Ratsmitglied war Falk Dornseifer als Mitglied der Gesellschafterversammlung durch den LVR anwesend. CDU-Ratsmitglied Sebastian Haug MdL war zu der Sitzung des Aufsichtsrats entschuldigt, da er an der zeitgleichen Plenarsitzung des nordrhein-westfälischen Landtages in Düsseldorf teilnahm.

In der Sitzung wurde die Studie von ingenhoven associates GmbH vorgestellt, die im März 2022 vom Zentrum für verfolgte Künste in Auftrag gegeben wurde, jedoch von LVR und Stadt finanziert ist. Diese Studie klärt die Machbarkeit eines Aus- und Umbaus des Gebäudes an der Wuppertaler Straße bei einem geschätzten Kostenrahmen von 28 Millionen Euro. In dieser Sitzung habe OB Kurzbach erklärt, dass die Stadt Solingen den Bau errichten und finanzieren wolle.

Der Ausschuss für Kultur, Stadtmarketing und Tourismus (AKST) als zuständiger Fachausschuss des Stadtrates hatte seit März 2022 keine Debatte oder Information zu den Plänen des Zentrums für verfolgte Künste auf der Tagesordnung. Die Verwaltung hat keinerlei Informationen im öffentlichen oder nicht-öffentlichen Teil des Ausschusses vorgelegt. Damit lagen auch den Fraktionen keine offiziellen Informationen zu der Sache vor. Der Absichtserklärung des Oberbürgermeisters lag also kein Beschluss eines politischen Gremiums der Stadt Solingen zu Grunde.

Fazit: Der Aufsichtsrat des Zentrums für verfolgte Künste ist kein politisches Gremium. Der zuständige Fachausschuss des Stadtrates wurde nicht über die Pläne unterrichtet und zu keinem Zeitpunkt von der Verwaltung beteiligt.

Behauptung 2: Vertreter der CDU hätten ihre Fraktion aus der Aufsichtsratssitzung unterrichten müssen.

Fakt: Aufsichtsratssitzungen und Gesellschafterversammlungen tagen nicht-öffentlich. Das heißt, dass die Anwesenden grundsätzlich einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen und nicht öffentlich darüber berichten dürfen. Für den Aufsichtsrat einer gGmbH wie bei Zentrum für verfolgte Künste, ergibt sich aus § 52 (1) GmbHG in Verbindung mit §§ 116, 93 (1) 2 AktG eine grundsätzliche Verschwiegenheitspflicht der Mitglieder des Aufsichtsrates. Diese gilt im Grundsatz auch gegenüber ihrer Fraktion.

Innerhalb der Fraktion bewegen sich Mitglieder aus solchen Aufsichtsgremien daher oft auf einer dünnen Linie. Die Gemeindeordnung NRW regelt die Informationsrechte der Gemeinde gegenüber Einrichtungen wie dem Zentrum für verfolgte Künste in § 113. Dort wird jedoch nur der Rat als Adressat von Informationsrechten geführt, nicht die Fraktionen. Dementsprechend muss ein Aufsichtsratsmitglied nach eigenem Ermessen beurteilen, ob die Inhalte aus den nicht-öffentlichen Sitzungen von legitimem Interesse der Öffentlichkeit, zumindest der Ratsfraktion liegen. Initiativ – also ohne Beschluss des Aufsichtsrates selbst – aus Aufsichtsratssitzungen zu berichten, ist jedoch nach allgemeiner juristischer Auffassung nicht ratsam, da sich Aufsichtsräte sonst in Haftungsschwierigkeiten bringen. Aus § 113 (5) der Gemeindeordnung NRW hingegen ergibt sich, dass der Oberbürgermeister als oberster Vertreter der Stadt „den Rat über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten“ hat.

Wären die Pläne des Zentrums für verfolgte Künste durch die Presse oder Beratung im Rat dahingehend öffentlich geworden, hätte aus der Aufsichtsratssitzung in diesem Punkt in der Fraktion berichtet werden dürfen. Die Pläne wurden jedoch erst durch eine Vorlage für die Sitzung des LVR-Kulturausschusses am 23. Januar öffentlich. Zwar hätte auch schon früher aus der Aufsichtsratssitzung innerhalb der Fraktion berichtet werden können, jedoch bestünde für die berichtende Person dann das Risiko, ggf. gegen ihre Verschwiegenheitspflicht verstoßen zu haben. Die Verantwortung für die Informationspflicht liegt aus Sicht der CDU daher ganz klar beim Oberbürgermeister, der die Absichtserklärung in der Aufsichtsratssitzung abgegeben hat.

Fazit: Informationen aus dem Aufsichtsrat zu teilen, ist eine juristisch und politisch heikle Angelegenheit. Eine Informationspflicht von Aufsichtsräten gegenüber einer Fraktion ist jedoch in keiner juristischen Lesart zu finden. Die Gemeindeordnung NRW verpflichtet den Oberbürgermeister, den Rat zu informieren.

Behauptung 3: Im Aufsichtsrat des Zentrums für verfolgte Künste wird die Zukunft des Standortes an der Wuppertaler Straße diskutiert.

Fakt: Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung des Zentrums für verfolgte Künste haben keine rechtliche Zuständigkeit, wenn es um den Aus- oder Umbau des alten Gräfrather Rathauses geht, das das Solinger Kunstmuseum sowie das Zentrum für verfolgte Künste beheimatet. Das Gebäude ist Eigentum der Kunstmuseum Solingen Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, die wiederum 100%-städtisches Eigentum ist. Als faktische Eigentümerin ist die Stadt somit für alle größeren baulichen Maßnahmen am Standort verantwortlich. Das zuständige Aufsichtsgremium hierfür ist der Solinger Stadtrat mit seinen Ausschüssen und dem Haushaltsrecht. Der Rat ist das oberste Willens- und Beschlussorgan der Stadt Solingen. Nur er kann über die finanziellen Mittel für den Aus- und Umbau des Standortes entscheiden. Der AKST trägt als Fachgremium zur Entscheidungsfindung des Rates bei.

Fazit: Die Debatte um Investitionen am Standort gehört in den Stadtrat und seine Ausschüsse.

Behauptung 4: Die CDU kritisiert die Pläne zum Aus- und Umbau des alten Gräfrather Rathauses für das Zentrum für verfolgte Künste.

Fakt: Die CDU kritisiert das Versprechen des Oberbürgermeisters, dass die Stadt willens und in der Lage sei, den Bau des Zentrums für verfolgte Künste zu errichten und zu finanzieren. Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe, zu denen die Stadt selbst bei großzügiger Förderung von Land und Bund selbst noch einen Millionenbetrag als Eigenbeteiligung finanzieren müsste, sind kein einfaches Unterfangen für eine Kommune in der Haushaltssicherung. Das Haushaltsrecht der Stadt Solingen liegt beim Stadtrat und nicht beim Oberbürgermeister. Dementsprechend kann nur der Stadtrat derartige Absichtserklärungen abgeben.

Die CDU hat sich also nicht gegen Pläne fürs Zentrum für verfolgte Künste ausgesprochen, sondern zunächst das Vorgehen des Oberbürgermeisters kritisiert sowie erste Bedingungen formuliert, unter denen sie die Pläne mittragen würde. Diese betreffen unter anderem die Zukunft des Kunstmuseums Solingen. Die CDU-Fraktion hat noch keine abschließende Position zu den Plänen – es gibt schließlich auch noch keine Debatte dazu in den Gremien unserer Stadt.

Fazit: Die CDU kritisiert die Missachtung der Gremien unserer Stadt durch den Oberbürgermeister. Bevor sich die CDU zu den Plänen des Zentrums für verfolgte Künste abschließend positionieren wird, fordert sie zunächst Klärung diverser offenen Fragen.

Behauptung 5: Die Kritik der CDU ist ein Wahlkampfmanöver.

Fakt: Die nächste Kommunalwahl in Solingen steht im September 2025 an. Bis dahin sind es noch über zweieinhalb Jahre. Die Kritik der CDU bezieht sich auf die fehlenden Informationen seitens der Stadtverwaltung, der der Oberbürgermeister vorsteht, an die zuständigen Gremien. Die Kritik bezieht sich also darauf, dass der Rat der Stadt Solingen und seine Gremien ihrer gesetzlichen Kontrollfunktion (vgl. §§ 41, 55, 62 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW) nicht nachkommen können, wenn von der Verwaltung keine Informationen dazu vorgelegt werden.

Fazit: Wer Kritik am Oberbürgermeister als Wahlkampfmanöver abtut, schadet dem demokratisch-politischen Diskurs in unserer Stadt.

(Quelle: Presseerklärung der CDU Solingen vom 03.02.2023)

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