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Dies & DasLeinenpflicht für Hunde - Ordnungsamt weist auf aktuelle Vorschriften hin

Leinenpflicht für Hunde – Ordnungsamt weist auf aktuelle Vorschriften hin

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Solingen/ Jetzt schneit es noch, doch der Frühling naht und mit ihm die „Brut- und Setzzeit“. Damit Vögel und Waldtiere ungestört brüten oder ihre Jungen aufziehen können, gilt vom 15. März bis zum 15. Juni eine generelle Anleinpflicht für Hunde in Landschaftsschutzgebieten.

In Naturschutzgebieten wie der Ohligser Heide, der Krüdersheide und Götsche gilt die Leinenpflicht das ganze Jahr über.

Die Wege dürfen dort grundsätzlich nicht verlassen werden. Auf diese Vorschriften des Landschaftsgesetzes macht das Solinger Ordnungsamt aufmerksam. Hundehalter, die ihre Vierbeiner nicht an der Leine halten, müssen mit einer Anzeige und einem Verwarngeld rechnen.

Außerhalb der Brut- und Setzzeit dürfen Hunde im Wald und in der Landschaft frei laufen, auch wenn ein Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Sie müssen aber im Sicht- und Rufbereich ihrer Aufsichtsperson bleiben und dürfen niemanden beeinträchtigen. An die Leine müssen sie, wenn Wege verlassen werden.

Grundsätzlich müssen allen Hunde angeleint sein in Fußgängerzonen und anderen innerörtlichen Bereichen, auf allen Straßen und Plätzen mit Publikumsverkehr. Außerdem gilt die Leinenpflicht in Parks und Grünanlagen, auch auf der Korkenziehertrasse, bei öffentlichen Veranstaltungen und Festen mit Menschenansammlungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kitas.

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