- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeige -
Dies & DasKlingenstadt startet qualifizierte Mietspiegelerhebung

Klingenstadt startet qualifizierte Mietspiegelerhebung

- Anzeige - spot_img

1.200 Wohnungs-Eigentümer erhalten demnächst Post

Solingen/ Die Stadt Solingen erstellt in diesem Jahr erstmals einen qualifizierten Mietspiegel. Dieser wird ab dem Jahr 2024 die für Solingen ortsübliche Vergleichsmiete ausweisen und damit eine bindende Wirkung bei Neuvermietungen und Mieterhöhungen haben. Unter der Leitung der Statistikstelle und des Stadtdienstes Wohnen wurde jetzt ein Fragebogen entwickelt, der von 1.200 repräsentativ ausgewählten Wohnungseigentümer bis zum 19. Mai beantwortet werden muss. Denn „der qualifizierte Mietspiegel muss anerkannte wissenschaftlich-methodische Anforderungen erfüllen, damit er rechtssicher angewendet werden kann“, erklärt Juliane Hilbricht, Leiterin des Stadtdienstes Wohnen. Eine repräsentative Stichprobe und eine Auskunftspflicht gehören zu diesen Kriterien.

Letztere sei durch den Gesetzgeber im Jahr 2021 beschlossen worden, so Thomas Groos von der Statistikstelle. Die Auskunftspflicht für Mietspiegelerhebungen sorge für eine bessere Vergleichbarkeit und eine höhere Datenqualität. Zudem seien Städte ab 100.000 Einwohnern durch eine geänderte Rechtslage dazu verpflichtet. Der Rat der Stadt Solingen hatte die Verwaltung Anfang Februar beauftragt, einen qualifizierten Mietspiegel anzufertigen.

Die angeschriebenen Eigentümer besitzen rund 5.000 Wohnungen in Solingen, welche sich bezüglich Baualter, Wohnungsgröße und Ausstattungen unterscheiden. Sie können die erbetenen Angaben online oder per Papierfragebogen mitteilen. Eine freiwillige Teilnahme weiterer Immoblienbesitzer ist aufgrund der vorab gezogenen Zufallsstichprobe nicht möglich.

Nach der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022 des Statistischen Landesamts NRW und der Grundsteuerdatenerhebung durch die Finanzbehörden ist dies für ausgewählte Eigentümer die dritte Pflichtbefragung in kurzer Zeit. Thomas Groos bedauert die zusätzliche Belastung, die sich aber nicht vermeiden lasse: „Die Gesetzesgrundlage verlangt die entsprechende Befragung.“

- Anzeige - spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img

Weitere Nachrichten

- Anzeige -