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Dies & DasGrillen auf öffentlichen Plätzen ab sofort wieder erlaubt

Grillen auf öffentlichen Plätzen ab sofort wieder erlaubt

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Grillverbot im Engelsberger Hof und Bärenloch ist aktuell aufgehoben

Solingen/ Es hat geregnet, deshalb ist die akute Brandgefahr im Bereich der öffentlichen Grillplätze aktuell gebannt. Auf den ausgewiesenen Flächen im Engelsberger Hof und im Bärenloch darf ab sofort wieder gegrillt werden.

Die Technischen Betriebe Solingen (TBS) weisen jedoch darauf hin, dass diese Entscheidung immer wieder überprüft und an die aktuelle Wetterlage angepasst wird. So könnte sich die Gefahrenlage wieder verschärfen, wenn es in den nächsten Tagen nicht regnet. Dann könnte es notwendig werden, ein Grillverbot für das darauffolgende Wochenende auszusprechen.

Grundlage für die Bewertung der Gefahrenlage ist der Waldbrand-Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes. Dieser Index berücksichtigt verschiedene Faktoren wie die Witterung, den Zustand des Bodens und das Vorhandensein von entzündbaren Materialien. Wichtig ist es auf jeden Fall, verantwortungsbewusst mit offenem Feuer umzugehen. Die Grillordnung der Stadt Solingen gibt deshalb vor, dass die Glut beim Grillen sich mindestens 35 Zentimeter über dem Boden befinden muss, Lagerfeuer und Einweggrills sind verboten. Zu Bäumen muss ein Sicherheitsabstand von 25 Metern eingehalten werden, zu anderen brennbaren Gegenständen, etwa freistehende Büsche oder Bänke, fünf Meter. Glutreste müssen vollständig gelöscht werden, Asche muss mitgenommen und Zuhause ordnungsgemäß entsorgt werden. Erlaubt ist das Grillen täglich von 11.00 Uhr bis 21.00 Uhr. 

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