Solingen/ Zur Sitzung des Rates der Stadt Solingen am 9. November hat SPD-Ratsherr Markus Preuss (derzeit fraktionslos) eine Anfrage zum vorgelegten Entwurf eines qualifizierten Mietpreisspiegels für das Stadtgebiet Solingen gestellt.
Die Anfrage von Markus Preuss lesen Sie hier im Original:
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Sitzung vom 9. November legen Sie den Entwurf eines qualifizierten Mietpreisspiegels vor. Hierzu ergeben sich eine Reihe von Fragen mit der Bitte um Beantwortung:
In der Datei Wohnlagenwerte wurden u.a. Werte bei Straßenlärm eingetragen. Neben wir das Beispiel Beethovenstr 129. Hierbei handelt es sich um den Lidl‐Markt. Abgesehen davon, dass diese Adresse vielleicht nicht in einen qualifizierten Mietpreisspiegel zur Vergleichbarkeit von Wohnraummieten hinein gehört, ist dieser, obwohl er an der Beethovenstraße liegt nicht mit einem Lärmabschlag von 26 Cent je qm bedacht. Schaut man sich jedoch das Bild des Objektes in Google Streetview an, ist an der Freifläche ein Parkplatz zu sehen, der wiederrum für erheblichen PKW‐Verkehr steht.
1) Welcher Lärmwert wurde hier zugrunde gelegt, wann wurde dieser Lärmwert erhoben oder ist es ein rein subjektiver Wert der Kommission (wir sprechen von wissenschaftlich basiert – Zitat: Der Mietspiegel 2024 für Solingen wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen als qualifizierter Mietspiegel auf der Basis einer repräsentativen Stichprobe neu erstellt Zitat Ende)?
Nehmen wir das Haus Sandstraße 33, dieses ist von einem Park mit Spielplatz umgeben. In der Kategorie G (Nutzbare Grün‐ und Freifläche im Umkreis der Wohnung) wird diesem Haus aber keine 50 Cent Aufschlag zugesprochen. Gleiches Gilt für die Häuser am Schieferweg (von Wald umgeben) oder die Schaberger Straße, die zum großen Teil an Felder und anschließend Wälder grenzt, oder auch die Lindenbaumstraße. (diese Straßen sind nur exemplarisch für viele Straßen, die in unmittelbarer Nachbarschaft zu Parks, Wäldern und Feldern liegen. Wir in Solingen sind auf unsere grüne Umgebung mächtig stolz, dies bildet sich nicht in dem vorgelegten Mietspiegel wieder.
2) Wie weit muss ein Haus von einer städtischen oder öffentlichen Grünanlage / Wald / Wanderwege entfernt sein, um das Kriterium G zugeschlagen zu bekommen?
3) Welches Kriterien sind für die Vergabe von der Kategorie G erforderlich? Bei der Befragung der Vermieter, zu ihren aktuellen Mietwerten, wurden sicherlich auch Vermieter befragt, die an Leistungsempfänger (des Jobcenters – Anm. der Redaktion) vermieten. Ist hier berücksichtigt worden, dass die Stadt Vorgaben für die Miete erhebt, die weit unter dem aktuellen Mietpreisspiegel liegen (Vergleiche hierzu Hinweise für Vermieter von Leistungsempfängern)
4) Wie wurden solche Mieten berücksichtigt oder wurden sie gleichberechtigt mit einbezogen (damit die Stadt künftig Mieten spart? Was daran war wissenschaftlich?
5) Plant die Stadt, die Hinweise für Vermieter dahingehend abzuändern, dass sie künftig die Mieten des „qualifizierten Mietpreisspiegels akzeptiert, welche Zusatzkosten kommen hier auf die Stadt zu?
Wenn die Antwort zur Frage 5 „nein“ ist, erwartet dann die Stadt von Vermietern, dass sie auf ihre Kosten vom Mietpreisspiegel nach unten abweichen? Bitte mit Begründung
Bei der Wohnungsgröße wurden verschiedene Größen gegenübergestellt. Von 35 m2 bis über 170 m2:
6) Sollte dies nicht auch in Relation zur Bewohnerzahl gesetzt werden? Wenn beispielsweise 4 Personen auf 35 qm leben, erhält der Vermieter noch einen Zuschlag in Höhe von 1,23 Euro je qm, weil die Wohnung so klein ist.
Einbauküchen werden gem qualifiziertem Mietspiegel als nicht teilmöbliert gewertet. Hier sollte der Preis einer solchen Einbauküche berücksichtigt werden
Bei den Modernisierungsmaßnahmen werden Zuschläge von Nachdämmungen berücksichtigt:
7) Wie berechnet ein Vermieter, der beispielsweise 1990 sein Haus mit Gasbeton gebaut hat, der so dick ist, dass er der heutigen ENEV genügt? Dieser kann durch Nachdämmung nichts erreichen.
Um eine zeitnahe Beantwortung vor der Ratssitzung würde ich mich freuen.“