Bergische IHK lud Vertreter der drei bergischen Bauämter, Unternehmer und Architekten zu Workshops ein
Bergisches Land/ Unter dem Motto #GemeinsamBauanträgeBeschleunigen kamen auf Einladung der IHK am 30. Oktober die Verantwortlichen für die drei bergischen Bauämter sowie Architekten und Unternehmer in der IHK-Hauptgeschäftsstelle zusammen. IHK-Präsident Henner Pasch machte bei seiner Begrüßung deutlich, dass es das Ziel der Veranstaltung sei, gemeinsame Mittel und Wege zu finden, um die Bearbeitungsdauer von Bauanträgen zu beschleunigen.
Bevor es in insgesamt vier Workshops zum Erarbeiten von Lösungen ging, berichtete die Wuppertaler Bundestagsabgeordnete Anja Liebert von der aktuellen Arbeit des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen in Berlin. Danach stellten Architekt Markus Rathke, 1. Vorsitzender des Wuppertaler Bundes Deutscher Architekten (BDA), und Jochen Braun, Ressortleiter Bauen und Wohnen der Stadt Wuppertal, jeweils die Sicht der Antragssteller und der Kommunen dar.
Die Teilnehmer waren sich einig, dass der aktuelle Stand der Digitalisierung unzureichend ist. Nötig seien digitale Bauakten und Cloud-basierte Software-Lösungen. Dadurch seien mehr Transparenz für alle Beteiligten und eine schnellere Bearbeitung möglich. Allerdings fehlen den Kommunen die Ressourcen – sowohl personell als auch finanziell – um die Digitalisierung schnell voranzubringen. Die versprochene Unterstützung des Landes sei zu gering und komme auch nur verzögert.
Generell wünschten sich alle mehr Verlässlichkeit von Land und Bund und vor allem transparentere Regelungen und einheitliche Systeme. Um das zu erreichen, sollten die jeweils Verantwortlichen für die Gesetzgebung viel öfter den Austausch mit den kommunalen Behörden suchen. Auch lokal sei eine bessere Kommunikation zwischen den Akteuren notwendig. Das direkte Gespräch zwischen Bauherren, Architekten und Bauämtern könne Missverständnisse verhindern, Problemlösungen erleichtern und so die Bearbeitungsdauer verkürzen. Ein zu beachtender Aspekt sei auch die persönliche Haftung der kommunalen Mitarbeiter, die unter anderem deshalb Klageverfahren vermeiden wollen.