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WirtschaftGewerbesteuer: Stadt versendet rund 8.000 Zinsbescheide

Gewerbesteuer: Stadt versendet rund 8.000 Zinsbescheide

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Solingen/ Im Juli hat der Gesetzgeber die Vollverzinsung der Gewerbesteuer neu geregelt (Abgabenordnung §§ 233a, 238, 239). Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung für Zeiträume ab dem 1. Januar 2019 für verfassungswidrig erklärt. Jetzt ist die komplexe Neuregelung auch technisch umgesetzt.

Der Stadtdienst Steuern der Stadt Solingen versendet deshalb am Dienstag, 21. November, fast 8.000 Zinsbescheide an Gewerbesteuerpflichtige. Darin werden Zinsen, die bislang unter Vorbehalt festgesetzt waren, entweder korrigiert oder für endgültig erklärt. Gegebenenfalls werden bisher ausgesetzte Verzinsungen nachgeholt.

Wegen dieser sehr umfangreichen einmaligen Aktion können bis dahin keine Gewerbesteuerbescheide erzeugt werden. Das bedeutet, dass Anträge auf Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlung auch erst wieder ab dem 24. November beschieden werden können. Gewerbesteuerpflichtigen soll daraus jedoch kein Nachteil entstehen. Dafür will der Stadtdienst Steuern mit technischen Stundungen oder Aussetzung von der Vollziehung sorgen.

Wegen der hohen Zahl der zu bearbeitenden Fälle kann die Bearbeitung von Erstattungen durch die Stadtkasse längere Zeit in Anspruch nehmen. Betroffene werden um Verständnis gebeten.

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