Konsum wird zunehmend von Medien und Politik thematisiert
Düsseldorf/ Nachdem die Niederlanden den Besitz und Verkauf von Lachgas seit Januar 2023 verboten, Dänemark den Verkauf an Minderjährige im Juli 2023 untersagt und das Vereinigte Königreich den Besitz von Lachgas seit November 2023 verboten hat, diskutiert nun auch die schweizerische Politik über die Reglementierung von Lachgas. In der Schweiz gab es 2021 einen tödlichen Unfall in der Nähe von Arisdorf: nachdem der 18-jährige Fahrer eines PKWs Lachgas konsumiert hatte, verstarb einer der Mitfahrer als es zu einem Unfall kam.
Lachgas wird üblicherweise in Kartuschen verkauft, die für Sahneaufschäumer hergestellt werden. Der Verkauf ist in Deutschland nicht beziehungsweise unzureichend reglementiert. Das im Haushalt oder Gastronomie als Treibmittel oder im medizinischen Bereich als Narkosemittel verwendete Gas kann jedoch zum Beispiel mithilfe von Luftballons als ‚Party-Droge‘ missbraucht werden. Beim Konsum kann es zu Bewusstlosigkeit kommen. Bei häufigem Missbrauch sind neurologische Schäden möglich.
Als erster europäischer Staat hat Frankreich 2021 den Verkauf an Minderjährige verboten. „Wir JUNGE FREIE WÄHLER Nordrhein-Westfalen begrüßen die zunehmende mediale Berichterstattung in den letzten Monaten über dieses Thema innerhalb Deutschlands. Wir fordern weiterhin die Beschränkung des Verkaufs. Lachgas sollte ausschließlich in Fachgeschäften wie Baumärkten verkauft werden dürfen und nur an Personen, die über 21 Jahre alt sind. Besonders kritisch sehen wir den Verkauf von Lachgas-Flaschen an Kiosken. Ein weiteres Problem ist der Müll aus benutzten Luftballons und Flaschen, die nach dem Konsum sorglos weggeworfen werden. Werden noch volle Kartuschen einfach entsorgt, kann es unter Umständen zu Störungen in Müllverbrennungsanlagen kommen,“ so der Landesvorsitzende Robert Viebahn der JUNGEN FREIEN WÄHLER Nordrhein-Westfalen.