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SolingenSchleuserverfahren: Wohnanschriften von zwei städtischen Beschuldigten ebenfalls durchsucht

Schleuserverfahren: Wohnanschriften von zwei städtischen Beschuldigten ebenfalls durchsucht

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Wie Staatsanwalt Julius Sterzel von der zuständigen Staatsanwaltschaft Düsseldorf auf Nachfrage unserer Redaktion am Freitag bestätigte, wurde bei einem Mitarbeiter der Stadt Solingen und einem Mitarbeiter einer städtischen Gesellschaft im Rahmen der bundesweiten Großrazzia neben dem Arbeitsplatz auch die jeweilige private Wohnanschrift durchsucht – Die CDU hat zu den bislang öffentlich noch nicht bekannten Vorgängen bereits Akteneinsicht im Rathaus beantragt (SN berichtete)

Solingen/ Im Zusammenhang mit dem bundesweiten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der illegalen Einschleusung in 147 Fällen kommen immer mehr Details ans Licht. So teilte die zuständige Staatsanwaltschaft in Düsseldorf am Freitag auf Nachfrage unserer Redaktion mit, dass im Rahmen der laufenden Ermittlungen neben dem Arbeitsplatz auch die privaten Wohnanschriften „eines städtischen Mitarbeiters“ sowie bei einem „Mitarbeiter einer städtischen Gesellschaft der Stadt Solingen“ durchsucht worden sind.

Die Pressestelle der Stadt Solingen bestätigte in der letzten Woche, dass die Durchsuchungen im Ausländeramt und in der Dienststelle der Wirtschaftsförderung zur Sicherstellung von Aktenmaterial erfolgt sei. Seit diesem Zeitpunkt sei die Stadt Solingen auch in die entsprechenden Ermittlungsarbeiten der Behörden eingebunden. Das Ausländeramt und die städtische Wirtschaftsförderung arbeiten gemeinsam mit der Stadtverwaltung „aktiv an der Aufklärung des Sachverhalts mit – in der Funktion als Zeugen, wie die Staatsanwaltschaft mehrfach öffentlich betont hat“, so ein Zitat der Stadt Solingen in einer Presseerklärung gegenüber den Medien. Von den Durchsuchungen der Wohnanschriften der Bediensteten war bislang allerdings keine Rede. Ebenso wurden diese von der Stadt Solingen bislang öffentlich nicht als Beschuldige benannt.

Am Freitagabend hat die Pressestelle der Stadt nach Mitteilung des Solinger Tageblattes erklärt, dass man auch in Kenntnis der neuen Entwicklungen „keinen inhaltlichen Widerspruch zu der bisherigen Auskunft seitens der Stadt Solingen sehe. Richtig ist – und etwas anderes wurde zu keiner Zeit behauptet:

  • Es hat die bekannten Durchsuchungen gegeben.
  • Die Ermittlungsverfahren dauern an.
  • Die Durchsuchungen sind Bestandteil einer bundesweiten Razzia.
  • Die Stadt Solingen wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft mehrfach bestätigt als Zeuge und nicht als Beschuldigter im Verfahren benannt.“

Weitgehende Stellungnahmen könne die Pressestelle zu dem laufenden Verfahren nicht erteilen. Dies wäre zudem aus rechtlichen Gründen auch nicht zulässig.

Wie bekannt, hatte die die Staatsanwaltschaft in der damaligen ersten Pressekonferenz gegenüber den Medienvertreter mitgeteilt: „Konkret haben wir in Solingen keinen Beschuldigten.“ Zu den erfolgten Durchsuchungen im Ausländeramt und bei der Wirtschaftsförderung hieß es damals, dass es sich dabei um „Durchsuchungen bei Zeugen“ gehandelt habe. Zum damaligen Zeitpunkt waren öffentlich allerdings die beiden Durchsuchungen an den Wohnanschriften des Mitarbeiters der städtischen Gesellschaft und des städtischen Mitarbeiters nicht bekannt gegeben worden.

Nach Medienberichten sollen Vertreter der Stadt Solingen in der nicht-öffentlichen Sitzung des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderung die Durchsuchungen an den Wohnanschriften bestätigt haben. Zur Begründung dazu soll eine möglichen Zeugenfunktion in einem bundesweit geführten Strafverfahren genannt worden sein.

Dazu befragt erklärte der Pressesprecher der zuständigen Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten (ZeOS NRW) bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Julius Sterzel, dass die Information, dass man eigentlich nicht verdächtige Personen wie Beschuldigte behandeln müsse, um einen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken, nicht zutreffend sei. „Die Strafprozessordnung unterscheidet explizit zwischen Beschuldigten und anderen Personen“ so die Aussage des Staatsanwaltes gegenüber Medienvertretern.

Die Solinger CDU hat bereits bei Oberbürgermeister Tim Kurzbach einen Antrag auf Einsicht in die kompletten Akten gestellt. Wie CDU-Fraktionschef Daniel Flemm am Freitagabend mitteilte, sei der Antrag der CDU bereits genehmigt worden.

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