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Kinderporno-Mutter: Landgericht Wuppertal verurteilt die Solingerin Iris S. (39) zu 4 Jahren Haft

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Solingen/ Die 39-Jährige Iris. S aus Solingen wurde am Dienstagnachmittag, 28. Mai, vor dem Landgericht in Wuppertal zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Verurteilte hatte vor rund zwei Jahren kinderpornografische Inhalte ihrer damals 6-jährigen Tochter angefertigt. Nach der Durchsuchung der Wohnung eines Tatverdächtigen in Berlin zu einem anderen Verfahren wurden damals die Bezüge nach Solingen bekannt und Iris. S. geriet in den Fokus der Ermittlungen. So sollen u.a.offenbar die zahlreiche Bild- und Videodatein und Chat-Verläufe mit der Solingerin auf dem Handy des Berliners gefunden worden sein.

Angeklagte legte Geständnis ab
Bei der Gerichtsverhandlung hat die 39-Jährige Iris S. ein Geständnis abgelegt. Damit ersparte sie ihrer mittlerweile 8-Jährigen Tochter eine Aussage vor dem Landgericht. Dieses Vorgehen wird in der Regel bei der Strafzumessung mildernd berücksichtigt. Die Angeklagte Iris S. ist Mutter von insgesamt drei Kindern. Die älteste Tochter lebt bei ihrem Vater, die beiden anderen Kinder, darunter das geschädigte Mädchen sowie der kleine Bruder, sollen in einer Pflegestelle leben.

Tochter beim Urinieren gefilmt
Auf dem Material, welches die 39-Jährige ihrem Bekannten in Berlin verkauft hat, soll die Tochter in offenen Windeln abgebildet worden sein. Auch soll es ein Video geben, auf dem die Sechsjährige nur leicht bekleidet beim Urinieren gefilmt wurde.

150 Euro für Video und Bilder
Pro Aufnahme soll Iris S. zwischen 15 und 30 Euro erhalten haben. Vor Gericht sagte die Angeklagte aus, dass Sie sich damals in einer finanziellen Notsituation befunden habe. Die Rechnungen hätten sich Zuhause gestapelt.

Berliner drohte offenbar mit Jugendamt
Den Berliner Tatverdächtigen kannte die Solingerin aus der gemeinsamen Schulzeit. Nach mehreren Jahren soll sie ihn auf einer Internetplattform wiedergefunden haben. Sie schilderte ihre Situation und soll dabei um Geld gebeten. Der Tatverdächtige als Auftraggeber soll dann zunächst „alltagsübliche“ Aufnahmen gefordert haben. Als die Angeklagte aus dem Geschäft aussteigen wollte, drohte er ihr mit dem Jugendamt. Allerdings nicht wegen der Aufnahmen, sondern vielmehr wegen ihrer finanziellen Situation.

Iris S.: Opfer statt Täterin?
In der Aussage der Angeklagten stellt sich Iris S. aber offensichtlich mehr als Opfer hin, anstatt die Täterrolle anzunehmen. So soll der Bekannter aus Berlin die Angeklagte oft finanziell unterstützt haben, wie z. B. auch bei der Einschulung oder den Kindergeburtstagen. Erst später kam die Forderung nach den Bildern und dem Video sowie der Drohung zum Jugendamt zugehen. Aus Furcht soll die Angeklagte Iris S. dann weitere Bilder verschickt haben.

Das Urteil des Landgerichts Wuppertal ist noch nicht rechtskräftig. Bis zur Rechtskraft des Urteils bleibt die Solingerin auf freiem Fuß.

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