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SolingenLeinenpflicht für Hunde: Rücksicht nehmen auf Brut- und Niststätten

Leinenpflicht für Hunde: Rücksicht nehmen auf Brut- und Niststätten

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Auch in den Außenbereichen gilt seit dem 15. März die Anleinpflicht

Solingen/ Mit dem Frühlingserwachen beginnt wieder die Nist- und Brutzeit für heimische Singvögel. Die Untere Naturschutzbehörde des Stadtdienstes „Natur und Umwelt“ weist aus diesem Anlass darauf hin, dass seit dem 15. März die Anleinpflicht für Hunde auch in Außenbereichen besteht. Zudem gilt in Garten, Wald und Feld, für Hundebesitzer, Sportler und Spaziergänger folgendes zu beachten:

  • Gehölzflächen sollten nicht radikal abgeschnitten werden. Singvögel benötigen dichtes Astwerk, um im Schutz vor Wettereinflüssen und Fressfeinden ihre Jungen aufziehen zu können. Deshalb stehen auch Baum- und Strauchgruppen, Schnitthecken sowie berankte Fassaden und Zäune in der Zeit vom 1. März bis 30. September unter Schutz.
  • Nisthilfen in Baumhöhlen, Gebäude-Spalten oder Bodenkuhlen ziehen beispielsweise Meisen und Rotkehlchen an, deren Nahrung Insekten und Gehölzschädlinge sind.
  • Wildgräser und Wildkräuter dienen Spatzen und einigen Schmetterlingsarten als Nahrungsräume.

Insbesondere in den Naturschutzgebieten sollte man auf befestigten Wegen bleiben, um den Wald- und Heide-Bewohnern störungsfreie Rückzugsräume zu ermöglichen. Hunde dürfen weder im Unterholz verschwinden noch in die Freiflächen der Naturschutzgebiete laufen. „Jedes Auffliegen, Weglaufen oder -krabbeln ist eine Störung in Zeiten, in denen die Tiere jede Energie in die Aufzucht der Jungtiere stecken müssen“, mahnt die städtische Diplom-Forstwirtin Marita Klause und appelliert an die Solingerinnen und Solinger: „Sie haben es in der Hand, mit Ihrem Verhalten zum Artenschutz beizutragen.“

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