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Dies & DasNeue Allgemeinverfügung: Schulen weiter im Distanzunterricht

Neue Allgemeinverfügung: Schulen weiter im Distanzunterricht

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Stadt erlässt Allgemeinverfügung, um Sicherheit zu schaffen – Abschlussklassen weiter in Präsenz

Solingen/ In den Solinger Schulen gilt auch in der kommenden Woche der Distanzunterricht. Das hat die Stadt Solingen entschieden. Entsprechend wird am heutigen Freitag eine Allgemeinverfügung verfasst und veröffentlicht, die die dafür notwendige Grundlage liefert. Damit schafft das Rathaus Sicherheit für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie die Eltern. Das bereits in dieser Woche gültige Modell wird also bis auf weiteres verlängert (zunächst bis zum 4. Mai). Die Regelung gilt für alle Schulformen. Lediglich die Abschlussklassen bleiben ausgenommen. Für diese findet weiterhin Präsenzunterricht statt.

Am Freitagvormittag sind die Schulen informiert worden. Auch die Fraktionen des Rates waren in die Vorbereitung der Entscheidung eingebunden. „Nach ausführlicher Abwägung schaffen wir jetzt die Klarheit, die wir vom Land erwartet hätten“, begründet Oberbürgermeister Tim Kurzbach den Entschluss. „Die Schulen müssen wissen, worauf sie sich einzustellen haben. Die Bildung der jungen Menschen ist extrem wichtig. Und nach einem schweren Jahr Pandemie, in dem die Schüer:Innen, Lehrer:Innen und Eltern höchste Last getragen haben, müssen wir zumindest für Berechenbarkeit sorgen, um das bestmögliche Unterrichtsangebot zu unterbreiten. Zugleich ist es aber unsere oberste Verantwortung als Stadt für den Schutz der Gesundheit zu sorgen.“

Kurzbach betont, dass Solingen diese Entscheidung in der Erwartung trifft, dass diese vermutlich eine bundeseinheitliche Regelung vorwegnimmt, die für Mitte kommender Woche erwartet wird. „Dann ist für die erforderliche Kontinuität gesorgt.“ Die Allgemeinverfügung, die am Montag, 19. April, in Kraft tritt, ist nun noch mit den zuständigen Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen abzustimmen. Solingens Rechtsdezernent Jan Welzel geht davon aus, dass die Verfügung die notwendige Zustimmung erhält. Schuldezernentin Dagmar Becker weist darauf hin, dass die pädagogische Betreuung in den Schulen weiterhin sichergestellt wird.

Verzicht auf Ausgangsbeschränkung

Eine Ausgangsbeschränkung enthält die neue Allgemeinverfügung nicht. „In dieser Frage warten wir ab, wie die Entscheidung in Berlin kommende Woche ausfällt“, erklären OB Tim Kurzbach und Rechtsdezernent Jan Welzel. „Wir beobachten die Entwicklung des Infektionsgeschehens ganz genau und bewerten sie von Tag zu Tag.“ Mit Blick auf die Krankenhauskapazitäten sei es derzeit vertretbar, noch keine Beschränkung zu verfügen. „Allerdings bleibt abzuwarten, ob Bundestag und Bundesrat auch hierzu eine Regelung beschließen, die bundesweit gelten soll. Bis diese Entscheidung gefallen ist, wollen wir möglichst auf den harten Eingriff der Ausgangsbeschränkung verzichten – solange dies in Solingen verantwortbar ist.“ Für diese Entscheidung hat das Rathaus auch die volle Rückendeckung des Ältestenrates der Stadtratsfraktionen.

Click & meet bleibt

Auch die Click-&-meet-Regelung für den Solinger Einzelhandel wird vorerst aufrechterhalten. Hierzu hatte sich das Rathaus am Donnerstag mit den Vertreter-Verbänden beraten. Am Freitag stimmte der Ältestenrat auch diesem Vorgehen zu. Gültig bleibt hierfür selbstverständlich die notwendige Testpflicht.

Sportanlagen, Parks, Fauna und Vogelpark können weiter öffnen

Gleiches gilt für die Sportanlagen, Bolzplätze und Parks sowie für die Fauna und den Vogelpark. Sie können unter Einhaltung der bekannten Regelungen vorerst weiter genutzt bzw. besucht werden. Wie mit den Händlern wurden zuvor auch Gespräche mit den Vereinsvertretern geführt.

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