Wer dennoch fährt, fährt auf eigene Gefahr
Bergisches Land/ Nach dem Hochwasser hatte der Wupperverband empfohlen von Freizeitaktivitäten an der Wupper abzusehen. Durch Treibgut und Einträge war diese Empfehlung vorsorglich ausgesprochen worden. Kommunen wie z. B. die Stadt Solingen hatten sich dieser Empfehlung angeschlossen.
Am 30.07. konnten die Bever-, Brucher- und Lingese-Talperre nach Beprobungen durch das Gesundheitsamt und den Wupperverband wieder für den Freizeitbetrieb freigegeben werden.
Aufgrund des Umweltalarms auf der Wupper-Talsperre gilt für den unterhalb liegenden Stausee Beyenburg weiterhin die Empfehlung, diesen nicht für den Bootssport zu nutzen. Wer dort dennoch Boot fährt, tut dies auf eigene Gefahr.
Auch für die unterhalb liegende Wupper wird aus Vorsorgegründen empfohlen, von einer Freizeitnutzung mit direktem Wasserkontakt abzusehen. Dies ist auch beim Kanusport zu beachten.
Räumungsarbeiten im Bachbett
Darüber hinaus befinden sich infolge des Hochwasserereignisses in der Unteren Wupper noch große Ansammlungen von Treibgut, großen Baumstämmen, Wohnwagenwracks und anderen großen Gegenständen. Daher müssen hier noch eine Zeit lang Räumungsarbeiten stattfinden, bei denen schwere Geräte z. B. große Bagger, Kettendumper, Kräne etc. in der Wupper zum Einsatz kommen.
Für Kanufahrer stellen diese Einsätze eine besondere Gefahr dar! Zudem sollen die notwendigen Räumungsarbeiten nicht durch Kanusport oder andere Freizeitaktivitäten in der Wupper behindert werden
Referenzpegel beschädigt
An der Unteren Wupper gibt es drei klassische Kanustrecken:
Die Strecke Burgholz bis Müngsten (Strecke 1), Wupperhof bis Leichlingen (Strecke 2) und Müngsten bis Wupperhof (Strecke 3).
Zur Befahrung der Strecken 2 und 3 muss ein bestimmter Mindestpegel der Wupper gegeben sein. Referenzpegel ist hier normalerweise der Pegel Opladen. An diesem Standort gibt es einen Landespegel und einen Pegel des Wupperverbandes. Der Landespegel kann aufgrund der Hochwasserauswirkungen im Pegelbereich derzeit keine verlässlichen Daten liefern. Die Pegel-Einrichtung des Wupperverbandes ist durch das Hochwasser stark beschädigt worden und kann voraussichtlich bis zum Ende der Kanusaison nicht ersetzt werden. Dessen Daten sind sonst auf der Seite www.fluggs.de im Service „Kanusport im FFH-Gebiet Untere Wupper“ abrufbar und eine Ampelfarbe zeigt normalerweise an, ob man fahren kann. Dies ist zurzeit aufgrund der Beschädigung nicht möglich. Die Einhaltung des Mindestpegels dient dem Schutz des ökologisch wertvollen Unterwasserbereiches, zumal ein Großteil des dortigen Wupperlaufs als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist.
Weiterhin wird von Kanutouren auf der Unteren Wupper abgeraten. Wer dennoch fährt, tut dies auf eigene Gefahr. Personen, die trotz der Empfehlung fahren, werden gebeten, sich mit Blick auf die zerstörte Pegelmessstation auf die Strecke 1 zu beschränken, da diese die einzige Route ohne Pegel-Regelung ist. Zudem wird zur eigenen Sicherheit empfohlen, sich geführten Touren anzuschließen.
Auch unabhängig vom Hochwasser gilt: Die Wupper ist kein Badegewässer:
https://www.wupperverband.de/service/freizeit/baden/baden-wupper