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GesundheitHinweis für Besuche im Städtischen Klinikum und der St. Lukas Klinik

Hinweis für Besuche im Städtischen Klinikum und der St. Lukas Klinik

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Regelungen für Besuche im Städtisches Klinikum:

Ab Freitag, 20. August, gilt im Städtischen Klinikum Solingen (SKS) für alle Besuche
und Begleitpersonen wieder die 3-G-Regelung: Genesen, Geimpft, Getestet.

Wer Patienten und Angehörige besuchen will, muss beim Betreten der Klinik durch
den Haupteingang zusammen mit einem Ausweisdokument mit einem Lichtbild den
Nachweis der 3-G-Regelung vorweisen, also: Entweder eine Bestätigung der zweifachen Impfung durch Impfpass oder Impfbescheinigung. Die zweite Impfung muss mindestens vor 14 Tagen erfolgt sein. Anerkannt wird auch die Bescheinigung eines negativen Schnelltests, der nicht älter als 48 Stunden ist. Hinweis: Eine Testung kann am SKS derzeit nicht erfolgen!

Bei Genesenen ist der Nachweis des positiven PCR-Tests aus den letzten 6 Monaten und einer Booster-Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegen muss, vorzulegen.

Das Betreten des Klinikums durch Nebeneingänge ist verboten.

Regelungen für Besuche in der St. Lukas Klinik:

In der Ohligser St. Lukas Klinik gelten die aktuellen Regeln nach wie vor weiter. Zutritt ist Besucherinnen und Besucher während der allgemeinen Besuchszeiten weiterhin nur unter Beachtung der allgemein bekannten 3-G-Regelung (genesen, geimpft, getestet) möglich.

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