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Jobcenter: Das Bürgergeld kommt – Neue Regelsätze und Regeln ab dem 1. Januar 2023

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Solingen/ Die Jobcenter-Leistungen ändern sich im kommenden Jahr 2023 grundlegend mit der Bürgergeld-Reform. In einem ersten Schritt werden dabei die Geldleistungen ab dem 1. Januar angepasst. Im zweiten Schritt ab Juli wird es bessere Anreize zur Qualifizierung und Weiterbildung geben. „Endlich haben wir Gewissheit, dass einige der geplanten Gesetzesänderungen im Januar in Kraft treten“, sagt Mike Häusgen, Stadtdienstleiter des kommunalen Jobcenters in Solingen. Die Änderungen betreffen mehr als 15.000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Solingen, die vom Jobcenter begleitet werden.

Neuer Antrag nicht nötig – Regelsätze werden automatisch angepasst

Die Geldleistungen werden ab dem 1. Januar erhöht und müssen nicht extra beantragt werden, wenn der aktuelle Bewilligungszeitraum von ALG II noch über den 1. Januar hinaus gültig ist. Alle Bedarfsgemeinschaften erhalten am Ende des Jahres noch einen Änderungsbescheid per Post.

Alleinstehende und Alleinerziehende: 502 Euro (+ 53 Euro)
Paare je Partner: 451 Euro (+ 50 Euro)
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII): 402 Euro (+ 45 Euro)
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern: 402 Euro* (+ 45 Euro)
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 420* Euro (+ 47 Euro)
Kinder von 6 bis 13 Jahren: 348 Euro* (+ 39 Euro)
Kinder von 0 bis 5 Jahren: 318 Euro* (+35 Euro)
* Bis zur Einführung der geplanten „Kindergrundsicherung“ erhalten Kinder und Jugendliche
zusätzlich dazu einen Kindersofortzuschlag von 20 Euro pro Monat.

Entlastungen für Menschen, die nebenbei arbeiten

Dank einer neuen „Bagatellgrenze“ wird das Jobcenter Beträge bis zu 50 Euro nicht mehr zurückfordern, etwa wenn das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft etwas höher wird. Wer arbeitet und Leistungen vom Jobcenter bezieht, hat ab dem 1. Januar höhere Freibeträge zur Verfügung: bei einem Verdienst zwischen 520 und 1.000 Euro beträgt dieser 30 Prozent.

Junge Menschen, die zur Schule gehen, studieren oder eine Ausbildung machen, können 520 Euro ihres Lohns einbehalten (bis zur „Minijob-Grenze“). Der Lohn aus Ferienjobs ist für junge Menschen ab 2023 sogar komplett frei. „Wir sind glücklich darüber, dass der Gesetzgeber stärker anerkennt, dass viele Menschen nie komplett den Kontakt zum Arbeitsmarkt verloren haben und sich ihre Tätigkeit mehr lohnen wird“, meint Häusgen.

Für neue Anträge gilt: Ein Jahr Schonfrist für erspartes Einkommen und Vermögen

Unverändert bleibt das Prinzip, dass, bevor man als hilfebedürftig gilt, man bestimmte Einkommen und Vermögen zuerst aufbrauchen muss. Die Grenze dafür erhöht sich ab dem 1. Januar auf 40.000 Euro für denjenigen, der den Antrag stellt. Für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft dürfen weitere 15.000 Euro behalten werden. Im ersten Jahr übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten der Wohnung komplett. Nach Ablauf dieses Jahres müssen die Kosten der Unterkunft „angemessen“ sein.

Ausblick: Weitere Änderungen und Zuschläge ab Juli
„Die Erhöhung der Regelsätze in dieser Zeit der starken Inflation ist ein richtiger Schritt. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, damit ab dem 01.01.2023 auch alle unsere Kundinnen und Kunden die erhöhten Beträge ausgezahlt bekommen“, erklärt Mike Häusgen. Zu den weiteren Änderungen, die ab dem Sommer greifen, wird das Jobcenter noch ausführlich mit den Betroffenen in den Austausch gehen. Denn das Motto der kommenden Jahre wird sein:„Ausbildung statt Aushilfsjob“. Das bedeutet, dass Berufsausbildungen besonders gefördert werden, egal ob in verkürzter oder regulärer Form. Zudem gibt es für die Teilnahme an berufsbezogenen Weiterbildungen und Jobcenter-Maßnahmen 150 Euro pro Monat bzw. 75 Euro pro Monat an Zuschlägen.

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