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BlaulichtHandel mit Kinderpornos: So kam die Kriminalpolizei Iris S. (39) auf die...

Handel mit Kinderpornos: So kam die Kriminalpolizei Iris S. (39) auf die Schliche

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Solingen/ Nachdem bei der Durchsuchung ihrer Wohnung in Solingen-Wald am 18. Januar neun Datenträger (darunter Mobiltelefone, ein Tablett sowie ein Notebook) sichergestellt werden konnten, dauern die detaillierten Auswertungen durch die Experten der Kriminalpolizei und des Landeskriminalamtes NRW weiter an.

Nach Angaben aus Ermittlerkreisen soll die mittlerweile 39-jährige Iris S. Anfang des Jahres 2022 kinderpornografisches Material von ihrer damals 5-jährigen Tochter angefertigt und für ein paar hundert Euro an Sebastian V. (42) aus Berlin verkauft haben.

Welche Rolle spielte das Jugendamt der Stadt Solingen?

Derzeit stehen auch viele Fragen an das Jugendamt in der Klingenstadt im Raum. Bislang verweigert die Stadt Solingen allerdings jegliche Aussagen gegenüber der Presse zu dem laufenden Sachverhalt. Laut Recherchen von Blaulicht-Aktuell Solingen soll es aber bereits im Oktober 2022 ein Verfahren vor dem Amtsgericht in Solingen gegeben haben. Hier sollen sich die damals noch 37-Jährige Iris S. und das Jugendamt vor einem Familienrichter gegenüber gestanden haben. Ziel des Jugendamtes soll damals der Entzug des Sorgerechtes gewesen sein, sodass zwei Kinder der Beschuldigten anderweitig untergebracht werden sollten. Die damalige Entscheidung des Gerichts soll nach bislang unbestätigten Angaben aber positiv für Iris S. ausgefallen sein, sodass die beiden Kinder weiter bei ihr wohnen bleiben konnten. Das drittes Kind lebt nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft Wuppertal bei dem Ex-Partner der Beschuldigten.

Die Ermittlungen gegen Iris S. begannen eher zufällig. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin sprach von einem „Zufallsfund“. Ermittelt wurde zunächst gegen den 42-jährigen Sebastian V. aus Berlin wegen der Verbreitung von Kinderpornografie. Bereits im August 2022 fanden Durchsuchungsmaßnahmen in seiner Berliner Wohnung statt. Dort wurden auch diverse Datenträger aufgefunden und beschlagnahmt. Bei der Auswertung dieser Datenträgern entdeckten die Ermittler dann weiteres belastendes Material und die Chatverläufe zwischen dem Beschuldigten und Iris S. aus Solingen.

„Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wurde in Berlin ein Ermittlungsverfahren gegen die gesondert Verfolgte 39-Jährige eingeleitet und zuständigkeitshalber an die für ihren Wohnsitz zuständige Staatsanwaltschaft Wuppertal abgegeben“, so der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft.

Nicht nur Bilder aus Solingen gefunden

Die Durchsuchung in Berlin förderte nicht nur Material im Zusammenhang mit dem Fall in Solingen zutage. Es wurde auch weiteres kinderpornografisches Material gefunden, das nicht mit dem Fall in Solingen in Verbindung steht. „In Untersuchungshaft befindet sich der Beschuldigte nicht“, erklärte der Sprecher aus Berlin.

Die Akte Iris S. bei den Ermittlungsbehörden

Iris S. ist bei den Ermittlungsbehörden offensichtlich keine Unbekannte. Derzeit soll noch eine Vielzahl an behördliche Verfahren gegen sie anhängig sein, darunter mögliche Betrugsfälle sowie Vermögensdelikte und Ordnungswidrigkeiten, letztere, weil sie ihre Kinder nicht zur Schule schickte.

Nach Erkenntnissen aus Ermittlungskreisen soll die Beschuldigte anscheinend seit mehreren Jahren Leistungen vom Jobcenter bezieht. In den vergangenen Jahren soll die die Beschuldigte dabei wenig Interesse an einer Arbeitsaufnahme gezeigt haben. Die Ermittler der Kriminalpolizei prüfen derzeit weiterhin das Motiv für ihre aktuellen Taten. Die Beschuldigte wird durch einen Pflichtverteidiger anwaltlich vertreten und äußerte sich gegenüber den Ermittlungsbehörden bislang nicht zu den Anschuldigungen. Möglicherweise befand sie sich zum Tatzeitpunkt in einer schwierigen finanziellen Lage. Die könnte ein mögliches Motiv für die Erstellung und den Verlauf der kinderpronografischen Aufnahmen ihrer Tochter gewesen sein.

Die Frage, ob auch der kleine Sohn von Iris S. zum Opfer von Missbrauchshandlungen wurde bleibt derzeit noch unklar. „Wir stehen noch ganz am Anfang. Das ist nun Gegenstand der laufenden Ermittlungen“ so Oberstaatsanwalt Wolf-Timan Baumert. „Hinsichtlich der Tatsache, dass die Beschuldigte über fünf Smartphones verfügte, könne man derzeit nur spekulieren“ so der Oberstaatsanwalt weiter. „Das kann ganz harmlose Gründe haben. Wir wissen allerdings auch von anderen Tätern, dass bewusst nicht alles auf einem Gerät gespeichert wird.”

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