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RegionalesUrabstimmung: 97 Prozent stimmen Erzwingungsstreiks im NRW-Nahverkehr zu 

Urabstimmung: 97 Prozent stimmen Erzwingungsstreiks im NRW-Nahverkehr zu 

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Nordrhein-Westfalen/ Die seit dem 19. März 2024 in Nordrhein-Westfalen durchgeführte Urabstimmung unter den ver.di-Mitgliedern im öffentlichen Nahverkehr hat zu einem deutlichen Ergebnis geführt. Eine überwältigende Mehrheit von 97 Prozent der Befragten sprach sich für unbefristete Arbeitskampfmaßnahmen aus. ver.di plant, in den kommenden Tagen erneut Beschäftigte der Nahverkehrsbetriebe zu Streiks aufzurufen.

„Das überwältigende Abstimmungsergebnis sendet das klare Signal aus den Betrieben, unseren Forderungen weiter Nachdruck zu verleihen. Zeitgleich macht es deutlich, wie wütend die Beschäftigten über das Verhalten der Arbeitgeber sind!“, erklärte Peter Büddicker, Branchenexperte Busse und Bahnen bei ver.di in NRW. „Wir planen zeitnah mit den Erzwingungsstreiks zu starten, sind aber weiterhin gesprächsbereit. Die Streikmaßnahmen gelten den Unternehmen, es ist aber trotzdem mit erneuten Auswirkungen auf Fahrgäste zu rechnen, die in ihrer Qualität variieren können.“ Der ÖPNV benötige dringend attraktivere Arbeitsbedingungen, um mit mehr Personal über die aktuell bereits kritische Situation hinaus auch die Verkehrswende stemmen zu können.

ver.di fordert für die rund 30.000 Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr in NRW:

  • Entlastungstage für alle Beschäftigten im ÖPNV
  • Identischer Ort für Arbeitsbeginn und -ende
  • Zulage ab dem 1. Tag bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
  • Schicht- und Wechselschichtzulage für den Fahrdienst
  • 100 Prozent Jahressonderzahlung
  • Überstunden ab der 1. Minute und in der individuellen Stufe ohne Abzug
  • Zulage für Vorhandwerker/Gruppenführer/Teamleiter nach individueller Stufe

Die Tarifverhandlungen mit dem KAV NW waren in der Nacht zum 12. März in dritter Runde gescheitert. Trotz des Kompromissvorschlags der Gewerkschaft, Entlastungstage nicht nur pauschal zu vergeben, beendeten die Arbeitgeber die Verhandlungen, ohne den bereits vereinbarten zweiten Verhandlungstag zu nutzen.

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