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SolingenLandesamt untersagt Hahneköppen - Solinger Rechtsanwendung ist damit außer Kraft

Landesamt untersagt Hahneköppen – Solinger Rechtsanwendung ist damit außer Kraft

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Nordrhein-Westfalen/ Hahneköpper-Vereine haben im Bergischen Land und auch in Solingen eine lange Tradition. Bei dem Brauch gilt es, mit verbundenen Augen einem kopfüber in einem Korb aufgehängten toten Hahn den Kopf abzuschlagen. Um Tierschutz und Brauchtum miteinander in Einklang zu bringen, galten in Solingen bestimmte Auflagen. So musste das in der Regel alte Tier zuvor von einer sachkundigen Person tierschutzkonform geschlachtet werden, zudem musste der Kadaver anschließend verwendet werden, zum Beispiel durch Verfütterung.

Doch damit ist nun Schluss: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hat angewiesen, dass das Hahneköppen verboten ist. Tiere dürfen nicht getötet werden, um die Kadaver anschließend bei Brauchtumsveranstaltungen zu verwenden. Die bisherige Rechtsanwendung der Stadt Solingen ist damit außer Kraft gesetzt.

Der zuständige Solinger Beigeordnete Jan Welzel kritisiert die Weisung: „Die Auslegung der bestehenden Rechtsnorm ist wenig bürgerfreundlich. Unsere bisherige Praxis in Solingen hat ganz pragmatisch ermöglicht, jahrhundealtes Brauchtum in Übereinstimmung mit dem Tierschutz zu erhalten. Doch diesem Pragmatismus will das Ministerium nicht folgen. Das ist schade.“ Die Stadt Solingen sei nun rechtlich gebunden und könne keine andere Entscheidung treffen. „Den Betroffenen bleibt aber selbstverständlich der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten“, betont Welzel. Und er stellt klar: „Die Gesetzeslage, auf der das Verbot gründet, hat sich nicht geändert. Das geltende Recht wird lediglich anders angewendet.“

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