- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeigespot_imgspot_imgspot_img
RegionalesOberverwaltungsgericht kippt offene Advents-Sonntage

Oberverwaltungsgericht kippt offene Advents-Sonntage

- Anzeige - spot_img

Geschäfte bleiben an allen Advents-Sonntagen geschlossen

NRW/ Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat heute einem Eilantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen die nordrhein-westfälische Coronaschuztverordnung stattgegeben.

Die Geschäfte dürfen deshalb nicht, wie in der Verordnung vorgesehen, am 29. November, am 6. sowie 13. und 20. Dezember und am 3. Januar 2021 zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr öffnen.

Das Ziel des Landes NRW, das Einkaufsgeschehen an den Adventssamstagen und am ersten Samstag im neuen Jahr durch die Sonntags-Öffnungen zu entzerren, rechtfertige keine landesweite Sonntagsöffnung des Einzelhandels. Es spreche vieles dafür, dass in vielen, insbesondere ländlichen Gegenden und vor allem in kleineren Städten der Kundenandrang auch an den Adventssamstagen überschaubar bleiben werde, hieß es in der Begründung des OVG Münster.

- Anzeige - spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img

Weitere Nachrichten

- Anzeige -spot_imgspot_imgspot_imgspot_img