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Regionalesver.di NRW lehnt Anhebung der Altersgrenze für Feuerwehren weiter ab

ver.di NRW lehnt Anhebung der Altersgrenze für Feuerwehren weiter ab

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Nordrhein-Westfalen/ Mit einem Änderungsantrag haben die Fraktionen von CDU und Grünen dem NRW-Landtag am vergangenen Mittwoch eine Neuregelung der Altersgrenze für Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes der Kommunen und des Landes zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt. Demnach sollen Betroffene aller Laufbahngruppen, nach Ende einer Übergangsfrist, künftig bis zum Vollendeten 61. Lebensjahr arbeiten. Die Altersgrenze vieler Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes der Kommunen wird somit um ein Jahr angehoben. Im Entwurf des Innenministeriums war noch eine Anhebung der Altersgrenze differenziert nach Laufbahngruppen auf 61 bzw. 62 Jahre vorgesehen.

„Wir begrüßen, dass die Fraktionen von CDU und Grünen den Plan des Innenministers aufgegeben haben, bei der Altersgrenze nach Laufbahngruppen zu differenzieren; sind aber zeitgleich enttäuscht, dass die Fraktionen nicht bereit waren, langjährige belastende Einsätze und die daraus resultierenden gesundheitlichen Einschränkungen von Berufsfeuerwehrleuten zu berücksichtigen. Deshalb lehnen wir die mit dem vorliegenden Änderungsantrag geplante Anhebung der Altersgrenze für Feuerwehrleute auf 61 Jahre weiterhin ab“, erklärte Andrea Becker, Landesfachbereichsleiterin ver.di NRW.

Bis zuletzt hatte ver.di auf die besonderen Anforderungen in der Tätigkeit hingewiesen, um darzulegen, dass die Altersgrenze von 60 Jahren auch weiterhin geboten ist. Hunderte von Feuerwehrleuten hatten sich an Aktionen der Gewerkschaften vor dem Landtag beteiligt.

Anhand von Gesundheitsdaten wurde dem Innenausschuss zuletzt in einer Sachverständigenanhörung durch ver.di dargelegt, dass die Krankenquoten und Krankheitszeiten ab 55 Jahren deutlich zunähmen. „Es ist nicht davon auszugehen, dass Feuerwehrleute bei einer Anhebung der Altersgrenze länger zur Verfügung stehen. Vielmehr verschärft eine Anhebung die Personalsituation, da Stellen nicht zur Wiederbesetzung frei werden“. Der von der Landesregierung angestrebte Weg sei kontraproduktiv, weil er den Fachkräftemangel verschärfe und der gesundheitlichen Belastung der Beschäftigten im Feuerwehrdienst nicht gerecht werde. „Das Feuer brennt nicht langsamer und die Leiter wird am Ende des Berufslebens nicht kürzer“, so Becker weiter.

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