Solingen/ Die FDP-Fraktion Solingen begrüßt das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zur kalkulatorischen Verzinsung bei den Abwassergebühren und die dort von vielen Kommunen in NRW angewandten Zinssätze (Az. 9 A 1019/20). Dieses Urteil führt nun zur Rechtswidrigkeit von Gebührenbescheiden, da auch die Stadt Solingen bei der Berechnung der Gebühren die Abschreibung und Zinsen zu hoch berechnet hatte.
„Wir haben in der Vergangenheit immer darauf hingewiesen, dass die kalkulatorischen Zinsen zu hoch angesetzt sind“, sagt Jürgen Albermann, Fraktionsvorsitzender der FDP Solingen.
„Für die Gebührenzahler ist das Urteil gut, weil sie mit Erstattungen und künftig mit niedrigeren Gebühren rechnen können. Doch die Stadt hat ein Problem, denn die Rückzahlungen und die Neuberechnung der Gebührensätze belasten die Technischen Betriebe und haben auch negative Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Solingen.“
Die Abwassergebühren müssen nun neu kalkuliert werden, damit es zukünftig Rechtssicherheit für die Gebührenzahler, aber auch für die Stadt Solingen gibt. Albermann: „Es wäre wünschenswert, wenn die Stadt das Urteil auch rückwirkend berücksichtigen wird, damit sich die Bürgerinnen und Bürger den Widerspruch beziehungsweise den Klageweg sparen können.“
Die FDP-Fraktion will in einer Anfrage jetzt klären, wie die Stadt mit dem Urteil umgehen will und ob das Urteil auch Auswirkungen auf andere Gebühren haben könnte. Denn die hohen kalkulatorischen Zinsen sind nicht nur bei den Abwassergebühren angesetzt worden.