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RegionalesEvangelische Gemeinden rufen zur Kandidatur fürs Presbyterium auf

Evangelische Gemeinden rufen zur Kandidatur fürs Presbyterium auf

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Kampagne „Ich steh zur Wahl

Solingen/ Am 18. Februar 2024 werden die Presbyterien neu gewählt. Auch in Solingen. Bereits jetzt rufen die Gemeinden auf, vom 4. bis 15. Juni 2023 Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen. Die Kampagne mit der in der ganzen Landeskirche für eine Beteiligung an der Wahl geworben wird, steht unter dem Motto „Ich steh zur Wahl. Ich geh zur Wahl. Presbyteriumswahl 2024“.

Überall in den evangelischen Gemeinden in Solingen wird im kommenden Frühjahr die neue vierjährige Amtsperiode für die ehrenamtlichen Mitarbeiter in den Leitungsgremien beginnen. Durch die Wahl werden dann 100 Plätze für ehrenamtliche Presbyterinnen und Presbyter und weitere 12 Plätze für Vertreter der Mitarbeiter besetzt. Nicht gewählt werden müssen 18 Pfarrerinnen und Pfarrer, die als geborene Mitglieder den Gremien angehören, sowie jeweils ein Presbyteriumsmitglied unter 27 Jahren, das von dem dann neu gewählten Presbyterium berufen werden muss.

Kandidaten gesucht
Bevor aber im kommenden Jahr gewählt werden kann, müssen Kandidaten gefunden werden. Für die Wahl zum Presbyterium im kommenden Februar können noch bis einschließlich 15. Juni 2023 geeignete Personen zur Kandidatur vorgeschlagen werden. Dazu rufen die Gemeinden ihre Gemeindemitglieder unter anderem in den Gottesdiensten bis zum 11. Juni 2023 auf. Nach dem 15. Juni 2023 wird dann die Vorschlagsliste zunächst geschlossen. Alle Gemeinden haben in den zurückliegenden Monaten bereits Wahlausschüsse gebildet. Diese werden prüfen, ob die Vorgeschlagenen alle notwendigen Voraussetzungen für eine Kandidatur erfüllen. So kann zum Beispiel für das Presbyterium einer Kirchengemeinde nur kandidieren, wer auch Mitglied dieser Kirchengemeinde und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, aber das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Vorstellung auf Gemeindeversammlungen
Im September werden dann in allen Kirchengemeinden Gemeindeversammlungen stattfinden. Dort werden die Kandidaten öffentlich vorgestellt. Im Rahmen dieser Versammlungen werden auch die Wahlvorschlagslisten noch ein letztes Mal geöffnet: Weitere Personen, die die nötigen Voraussetzungen zur Kandidatur erfüllen, können in deren Verlauf noch vorgeschlagen werden. Wer vorgeschlagen wird und bei der Gemeindeversammlung nicht selber anwesend sein kann, muss für die nötigen Formalitäten vorher Kontakt mit der Gemeinde aufgenommen haben. Wer anwesend ist, kann auch spontan vorgeschlagen werden.

Gleichberechtigte Leitung
„Die Arbeit im Presbyterium ist für mich ein großer Gewinn“, erklärt Ingrid Rust, die seit 2015 der Leitung der Evangelischen Kirchengemeinde Merscheid angehört: „Als ich damals gefragt wurde, musste ich erst eine Nacht darüber schlafen und habe mich dann entschieden zuzusagen. Und es war die richtige Entscheidung!“ Durch ihre Arbeit im Merscheider Presbyterium haben sie sich in interessante neue Bereiche einarbeiten dürfen, die ihr vorher fremd waren, erzählt die pensionierte Lehrerin. Und auch wenn manche Entscheidung nicht leicht fiel, war es für sie ein gutes Gefühl, dabei mit anderen im Team unterwegs zu sein. „Das gehört zum Selbstverständnis der Evangelischen Kirche“, betont Thomas Förster, Pressepfarrer beim Evangelischen Kirchenkreis: „Leitung erfolgt stets gemeinsam durch ein Gremium aus Pfarrpersonen und ehrenamtlichen Presbyterinnen und Presbytern.“ Dabei zählt bei Entscheidungen die Stimme jedes Presbyteriumsmitglieds gleich. Da Pfarrer im Presbyterium immer in der Minderheit sind, kommt den Stimmen der ehrenamtlichen Presbyter das größte Gewicht zu. In Merscheid komme das Presbyterium, ähnlich wie in den anderen Gemeinden, in der Regel einmal im Monat zu einer Sitzung zusammen, die den ganzen Abend dauere, erzählt Ingrid Rust. Dazu müsse man noch Zeit investieren, um die Sitzungsunterlagen zu lesen. Wenn einem ein Arbeitsbereich besonders am Herzen liege, sei es außerdem möglich, in dem betreffenden Fachausschuss mitzuarbeiten. Außerdem könnten die Presbyter über die Arbeit in den Leitungsgremien hinaus auch Aufgaben im Gottesdienst übernehmen: zum Beispiel bei Lesungen, bei der Sammlung der Kollekten oder bei der Austeilung des Abendmahls.

Die Amtszeit für eine Tätigkeit im Presbyterium beträgt vier Jahre. Eine erneute Wahl ist möglich.

INFO
Das Presbyterium stellt gewissermaßen das „Parlament“ der Kirchengemeinde dar. Es entscheidet im Rahmen der für alle Gemeinden gültigen Kirchenordnung über alle verwaltungstechnischen, finanziellen, rechtlichen und geistlichen Angelegenheiten der Gemeinden. Es trägt die Verantwortung für die Gottesdienste, den kirchlichen Unterricht, die Seelsorge, die Diakonie, für Personalführung, Gebäudeerhaltung und Finanzwesen. Im Presbyterium sind alle Mitglieder – Pfarrer, gewählte Mitarbeiter und ehrenamtliche Presbyter – gleichberechtigt.

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